Der Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Freiwilligendienst (DSEE) setzt sich dafür ein, die Arbeitsbedingungen von Laienrichtern zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. „Ich bekomme immer mehr Rückmeldungen, insbesondere aus der Justiz, dass es in Zukunft immer weniger Menschen geben wird, die bereit sind, diese Rolle zu übernehmen“, sagte Stiftungsvorstand Jan Holz der Deutschen Presse-Agentur. sagte bei einem Treffen zu diesem Thema. Thema am Freitag in Rostock.
„Die Zahl der Bewerber war geringer als erwartet.“ Bewerbungen für künftige Schöffenamtsperioden von 2024 bis Ende 2028 wurden in diesem Jahr eingereicht. Holze sagte, es gebe bundesweit etwa 60.000 Arbeitsplätze.
Bei der letzten Wahl im Jahr 2018 gingen 120.000 Bewerbungen ein, die regionale Verteilung war jedoch sehr unterschiedlich, in ländlichen Gebieten gab es weniger Bewerbungen. Dies bedeutet, dass jeder fünfte Laienrichter sein Amt nicht freiwillig antrat, sondern gezwungen werden musste, weil es keine Bewerber gab.
Es gibt einen Trend: „Ehrenamtliche Arbeit wird immer attraktiver, daher interessieren sich immer mehr Menschen.“ Wir wollen uns engagieren, aber nur kurzfristig und mit einem geringeren Verantwortungsumfang. „
Wir müssen jetzt über die Rahmenbedingungen für die Zukunft nachdenken.“ Angesichts der zwölf Prozesse pro Jahr, in denen Schöffen eingesetzt werden können, fragt Holz: „Ist diese Zahl angemessen?“ „Es ist auch möglich, die Zahl zu reduzieren und mehr Menschen anzulocken.“ Vielleicht reicht der Honorarzuschuss von sieben Euro pro Stunde nicht aus. Auch diese müssen diskutiert werden.
Man kann auch über die Altersgrenze von 25 bis 69 Jahren sprechen. Er bestätigte, dass Laienrichter in der Regel männlich und älter seien. Auch daran müssen wir arbeiten, möglicherweise durch familienfreundlichere Verhandlungszeiten.
Ein weiteres Problem ist die Gefahr extremistischer Unterwanderung. Ehrenamtliche Tätigkeiten – sei es im Sport, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder im Geschworenendienst – sind häufig diesem Einfluss ausgesetzt. Das Urteil sollte jedoch nicht durch politische Absichten beeinflusst werden. Als Beispiel nannte Holz die Einwanderung. Es muss vermieden werden, dass Menschen mit Migrationshintergrund für die gleiche Straftat härter bestraft werden als Menschen ohne Migrationshintergrund. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit Laienrichter abberufen werden können, wenn sie Bedenken äußern.
Mitte Juli verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der Extremisten das Mitspracherecht als Schöffen verbieten soll.
Laienrichter hätten ein wichtiges Mitspracherecht, beispielsweise bei Angelegenheiten wie Verurteilung oder Freispruch, sagte Holz. Sie stellen sicher, dass „die Stimme der Laien und die Stimme des Volkes als Ganzes Zugang zum Justizsystem hat.“