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Zivilurteil gegen Doppelmörder bestätigt

Verurteilter Doppelmörder muss Entschädigung zahlen. Das Zivilverfahren sollte die Möglichkeit zur Wiederaufnahme eines Strafverfahrens bieten. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück. Seine Frau möchte nun einen Privatdetektiv engagieren.

Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de
Lady Justice ist im Fenster am Eingang des High District Court zu sehen. Foto.aussiedlerbote.de

Prozesse - Zivilurteil gegen Doppelmörder bestätigt

Es dauerte nur wenige Minuten, bis ein verurteilter Gewalttäter sein Berufungsverfahren in einem Zivilverfahren verlor. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow in einer Zivilklage zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt und bisher keine neuen Beweise für mögliche Gewalt zugelassen. Das Oberlandesgericht bestätigte am Mittwoch in Darmstadt das erstinstanzliche Urteil, das sämtliche Zahlungen von knapp 70.000 Euro an das Land Hessen anordnete und eine Berufung nicht zuließ.

Bei der Zahlung handelt es sich um Leistungen für die überlebende Tochter eines ermordeten Ehepaares. Andreas Darsow Sina Moslehi, Rechtsanwalt aus dem südhessischen Babenhausen, kündigte nach der Verhandlung an, dass er Klage beim Bund einreichen werde, da der Berufung nicht stattgegeben werde. Klage beim Gericht eingereicht.

Begründung der Richter

„Die Berufung wird abgewiesen“, sagte die Vorsitzende Richterin. In einer mehrminütigen Stellungnahme bestätigte sie den berechtigten Schadensersatzanspruch des Landes. Hauptsächlich im Zusammenhang mit der Erstattung medizinischer Kosten und der Waisenrente. Das Gericht lehnte einen Anfang November von Rechtsanwalt Gerhard Strate gestellten Antrag auf Einsicht in die neuen Beweise ab. Der Senat hat keinen Zweifel am kriminellen Verhalten des Täters. „Die Beweise lassen nicht darauf schließen, dass die dritte Person der Täter war.“ Er hatte ein Motiv.

Dalso wurde 2011 in einem Strafverfahren verurteilt und seine Familie und Anwälte hoffen, dass mögliche neue Beweise über den Schalldämpfer einen Ausgangspunkt für die Wiederaufnahme des Strafverfahrens bieten werden. Die Ehefrau kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt mit dem mittlerweile 54-jährigen Gefangenen, der seine Unschuld beteuert. Allerdings gelten hier strenge Regeln. In einem Urteil aus dem Jahr 2011 fand das Landgericht Darmstadt Hinweise darauf, dass der Deutsche im April 2009 nach einem jahrelangen Streit über Lärmbelästigung seinen Nachbarn überfallen und erschossen hatte. Anschließend ging er ins Haus und schoss seiner schlafenden Frau zweimal in den Kopf, heißt es im Urteil. Er erschoss auch seine behinderte Tochter; sie überlebte, wurde jedoch schwer verletzt.

Familienangehörige und Anwälte kämpfen weiterhin für eine Wiederaufnahme des Verfahrens

Mosleich sagte, es sei rechtlich möglich, gegen die Unzulässigkeit einer Berufung Berufung einzulegen. Dies gilt auch für neue Anträge auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens. Der Anwalt sagte, „die Tür ist nicht ganz geschlossen“ und nannte die Begründung des OLG „dünn und eng“. „Was wir heute gehört haben, war ein legales Versteckspiel. Es war lediglich eine Nachbildung einer früheren Entscheidung.“

„Natürlich hatten wir heute keine großen Hoffnungen“, sagte Dassaults Frau nach der Urteilsverkündung. Das Gericht stellte Anfang November fest, dass im erstinstanzlichen Urteil kein Fehler vorliege. Mit Hilfe eines Privatdetektivs will sie nun tiefer in den Fall eindringen. Ihrer Ansicht nach geschah dies in der damaligen Polizeiarbeit nicht.

Rechtliche Schritte für ein Mordurteil

Bisher scheiterten alle Versuche, mögliche neue Beweise in einen neuen Prozess einzubringen. Im August 2019 lehnte das Landgericht Kassel eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab, im Mai 2020 lehnte auch das Oberlandesgericht Frankfurt eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Im Oktober desselben Jahres lehnte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde ab und erließ ein Urteil. Versuche einer zivilrechtlichen Klage scheiterten bislang.

Unterlagen zur Wiederaufnahme des Verfahrens im Namen von Darsow nach der Strafprozessordnung

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Quelle: www.stern.de

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