- Zeugenaussage für Impfungen erforderlich: RKI-Führer vorgeladen
Am Dienstag wird am Verwaltungsgericht Osnabrück die Rechtfertigung für die Durchsetzung von COVID-19-Impfpflichten für Gesundheitsarbeiter untersucht. Dr. Lars Schaade, Leiter des COVID-19-Krisenteams am Robert Koch-Institut (RKI) im Jahr 2022, wurde als Zeuge geladen. Er wird zu seiner Interpretation bestimmter Abschnitte in den angeblichen RKI-Richtlinien befragt, die die Bewertung der COVID-19-Situation vorschreiben.
Der Rechtsstreit dreht sich um eine Frau, die während des Jahres 2022 als Gesundheitshelferin in einem Krankenhaus in Quakenbrück tätig war. Sie nimmt rechtliche Schritte gegen den Osnabrücker Landkreis vor, der sie aufgrund der Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes seit dem 7. November 2022 von der Arbeit im Krankenhaus ausgeschlossen hat. Dieser Ausschluss sollte am 31. Dezember 2022 auslaufen. Sie hatte keinen Impfnachweis, keine Genesenenbescheinigung oder eine medizinische Ausnahme vorgelegt. Eine Entscheidung wird am Dienstag erwartet.
Im März 2022 hat das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht für Gesundheitsarbeiter als rechtmäßig bestätigt. Trotzdem behauptet die Klägerin, dass bereits damals bekannt war, dass die COVID-19-Impfung keine Infektionen verhindern würde. Dies wird durch die veröffentlichten RKI-Protokolle aus dem Frühjahr gestützt.
Die unabhängige Online-Publikation "Multipolar" hat im März 2024 teilweise zensierte RKI-Krisenteam-Protokolle von Januar 2020 bis April 2021 veröffentlicht. Nach Spekulationen über eine externe Manipulation der RKI-Risikobewertung hat das Institut schließlich die meisten dieser Protokolle in ihrer unredigierten Form veröffentlicht. Die restlichen Protokolldokumente der Teamsitzungen, die im Juli 2023 endeten, sollen so schnell wie möglich veröffentlicht werden, wie das RKI mitteilt.
Die Gesundheitshelferin, die im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits steht, ist eine Frau. Der Landkreis Osnabrück, in dem das Gericht ansässig ist, hat mehrere Frauen, einschließlich der Klägerin, aufgrund von Impfpflicht-Nichtbefolgung während des Jahres 2022 von der Arbeit im Gesundheitswesen ausgeschlossen.