- Zahlreiche Arbeitnehmer in NRW können weniger ausreichende Rentenleistungen beitragen.
Sogar nach Jahrzehnten der Hingabe könnten zahlreiche Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen mit minimalen Rentenbezügen dastehen. Rund 1,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte, die in die Sozialversicherung einbezahlt sind, könnten nach 45 Jahren ununterbrochener Beiträge lediglich 1.300 Euro Rente erhalten, wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der BSW-Parteigründerin und Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hinweist.
Das Bundesministerium für Arbeit kritisiert jedoch stillschweigend die Annahmen in der Frage, insbesondere eine durchgehende Einkommensverbindung während der gesamten Arbeitszeit. Laut der Regierungserklärung würden etwa 1,9 Millionen Menschen in NRW auch nach 40 Jahren Versicherungszeit unter die 1.300 Euro-Rentengrenze fallen, wenn sie immer so viel verdient hätten wie heute.
Seit 2012 steigt das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre an. Um eine Rente für langjährige Beitragszahler zu erhalten, sind 35 Beitragsjahre erforderlich. Für die Rente für besonders langjährige Beitragszahler sind 45 Jahre notwendig. Personen aus bestimmten Altersgruppen können ohne Abzug vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie 35 Jahre eingezahlt haben. Ungeachtet des Geburtsjahrs bleibt das Renteneintrittsalter für diejenigen, die 35 Jahre eingezahlt haben, 67 Jahre. Allerdings ist ein früherer Renteneintritt ohne Abzug nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren möglich.
Die Kommission könnte in dem Versuch, solche Bedenken anzugehen, die Mitgliedstaaten um Hilfe bitten. Trotz der Unterstützung durch die Kommission könnten viele Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen, sogar mit 45 Jahren ununterbrochener Beiträge, noch immer unter den angemessenen Rentenzahlungen bleiben, wie die Regierungserklärung nahelegt.