Die Zahl der Messerattacken in Hessen hat sich binnen zwei Jahren deutlich erhöht. Wurden im ersten Corona-Jahr 2020 noch 1712 Fälle registriert, waren es im vergangenen Jahr 2124. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der AfD an Innenminister Peter Beuth (CDU) hervor. Den zahlenmäßig größten Anteil haben dabei Fälle von Körperverletzung oder Bedrohung. Körperverletzungen bei Messerattacken stiegen von 685 auf 780, bei Fällen von Bedrohung war die Entwicklung im selben Zeitraum von 642 auf 885. Die Zahl der Morde durch Messerangriffe sank hingegen von 18 auf 13.
In Hessen seien in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt 277 Delikte mit einem Messer als Tatmittel erfasst, die unter die Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches subsumiert werden könnten, teilte Beuth auf eine Kleine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Rainer Rahn mit. «Hiervon wurden 39 Taten als vollendete Straftaten erfasst.» Die beiden Paragrafen behandeln die Straftatbestände des Mordes und des Totschlags.
Wie sich die Zahlen im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie entwickelt haben, konnte das Innenministerium nicht sagen. «Eine bundeseinheitliche Statistik zur Erfassung des Phänomens «Messerangriff» wurde erst zum 1. Januar 2020 eingeführt, so dass Verfahren aus vorherigen Jahren nicht ausgewiesen werden», wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte.
Beuth verwies darauf, dass die Zahl der Straftaten landesweit von 2002 bis 2022 insgesamt um mehr als 60.000 Delikte gesunken sei. Mit der Änderung einer Verordnung sei es den Behörden zudem möglich, Waffenverbotszonen an besonders frequentierten Orten einzurichten. «Wo sich viele Menschen aufhalten, können fortan leichter Waffenverbotszonen entstehen», heißt es in der Antwort zur Kleinen Anfrage der AfD. Für die Landesregierung sei es eindeutig, dass in den Innenstädten und Fußgängerzonen Messer nichts zu suchen hätten. «Die Erfahrungen beispielsweise in Wiesbaden mit mehr als 170 sichergestellten Messern haben den präventiven Mehrwert bereits eindrucksvoll belegt.»