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Wölfe dürfen in der Region Hannover nicht getötet werden

Der Abschuss problematischer, aber streng geschützter Wölfe hat bei niedersächsischen Landesgerichten immer wieder Anlass zur Sorge gegeben. Naturschützer haben das Töten von Wölfen in der Gegend inzwischen gestoppt – vorerst, da der Streit bald in eine neue Runde gehen könnte.

Ein Wolf geht durch den Wald. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Wolf geht durch den Wald. Foto.aussiedlerbote.de

Gerichtsurteil - Wölfe dürfen in der Region Hannover nicht getötet werden

Der „Wolf“ aus der Region Hannover tötete unter anderem das Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, konnte aber nicht erschossen werden. Das Verwaltungsgericht hat eine zweite in der Region Hannover ausgestellte Wolfsabschusserlaubnis aufgehoben. Mit ihrer Entscheidung vom Dienstag stimmte die Kammer einem Eilantrag eines Umweltverbandes zu, der gegen den angeblichen Abriss vorgegangen war, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwoch mitteilte. Die Region Hannover hob daraufhin die Ausnahmeregelung auf und kündigte an, neue Regelungen zum Abschuss von Problemwölfen abzuwarten.

Das Gericht geht nicht mehr davon aus, dass der Wolf mit der Nummer GW950M in Zukunft in der Lage sein wird, andere Pflanzenfresser zu töten. Wölfen wurden in den 12 Monaten vor der Erteilung der Abschussgenehmigung am 4. Oktober nur zweimal Risse zugeteilt – zuletzt im Januar 2023. Dem Gericht zufolge fehlten „ausreichende Beweise“, um die Schadensprognosen der Wölfe zu stützen. Shooting im Raum Hannover. Aus Sicht der Kammer deutet die Tatsache, dass der Wolf keine Risse mehr hat, darauf hin, dass das Tier seit Kurzem Wildtiere fraß.

Als das Verwaltungsgericht im Januar 2023 erstmals eine Sondergenehmigung zum Abschuss der Burgdorfer Wölfe erteilte, entschied das Verwaltungsgericht anders. Obwohl sich die Dreharbeiten aufgrund eines Eilantrags zunächst verzögerten, genehmigte das Gericht die Dreharbeiten später. Doch nur wenige Stunden nach dem Gerichtsurteil lief die Dreherlaubnis aus. Deshalb wurde die neue Zulassung erteilt, die allerdings noch umstritten ist.

In seiner neuen Entscheidung betonte das Gericht außerdem, dass wolfssichere Zäune eine „vernünftige Alternative“ zum Töten von Tieren seien. Doch kürzlich überwand der Wolf den 100 cm hohen Elektrozaun und öffnete einen Spalt. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Im Anschluss an die Entscheidung teilte die Region Hannover mit, man wolle einen langwierigen Rechtsstreit um die bis zum 29. Februar 2024 gültige Genehmigung vermeiden. Infolgedessen hat die untergeordnete Naturschutzbehörde beschlossen, die Ausnahmegenehmigung zurückzuziehen, und stattdessen verlässt sich die Behörde nun auf vereinbarte neue Regelungen.

Letzte Woche waren sich die Umweltminister von Bund und Ländern darauf einig, dass „Wölfe“, die in Deutschland Schutzzäune überquert und Nutztiere getötet haben, schneller als bisher getötet werden können. Daher sollten die Bundesländer bestimmte Gebiete ausweisen, in denen die Tötung von Wölfen zunimmt. Anders als bisher ist keine DNA-Analyse erforderlich, bevor ein Wolf Schutzmaßnahmen durchbricht und Nutztiere tötet.

„Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen zur Wolfsentfernung dringend verbessert werden müssen“, sagte Landesvorsitzender Steffen Krach in einer Stellungnahme. „Untere Naturschutzbehörden investieren derzeit viel Zeit und arbeiten an den komplexen Ausnahmegenehmigungen, aber letztendlich Unter Berücksichtigung aller Faktoren waren diese Ausnahmen rechtlich nicht sicher und nicht durchsetzbar.“

Die Region Hannover gehört zu den am stärksten von Wolfsangriffen betroffenen Regionen in Niedersachsen. „Daher werden wir die neu geschaffenen Möglichkeiten einer schnelleren Wolfsjagd in sinnvollen Zukunftsfällen im Einzelfall nutzen und uns weiterhin für ein regionales Bestandsmanagement einsetzen“, sagte Krach.

Bescheide des Verwaltungsgerichts Bescheide der Region Hannover

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Quelle: www.stern.de

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