Urteil - Wohnhäuser in Göttingen dürfen wegen des Coronavirus nicht gesperrt werden
Im Juni 2020 war die Schließung eines Mehrfamilienhauses in Göttingen aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen am Donnerstag auf Grundlage einer Klage von Bewohnern des Gebäudes, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag mitteilte. Gegen die Entscheidung kann weiterhin Berufung eingelegt werden.
„Das Urteil wird keine unmittelbaren Konsequenzen haben“, sagte der Sprecher. Für ähnliche Situationen in der Zukunft ist nun klar, was erlaubt ist. Darüber hinaus kann das Urteil als Grundlage für einen möglichen Schadensersatzanspruch dienen.
Sven Adam, Anwalt der Kläger, erklärte am Donnerstag, dass die Klage nicht darauf gerichtet sei, dass sich die Bewohner des Hauses wegen der Infektion sieben Tage lang in Quarantäne begeben mussten. Grund waren die Umzäunung des Wohngebiets und die tagelange polizeiliche Überwachung. Das Gericht entschied, dass es für beides keine Rechtsgrundlage gebe.
Anwalt Adam sagte: „Die Anordnung enthielt zunächst keine Ausnahmen und auch keine Möglichkeit, das Gebäude durch den Nachweis eines negativen Covid-Tests zu verlassen.“ Das Infektionsgeschehen erforderte solche drastischen Maßnahmen, wenn Menschen die Aufforderung zur Selbstisolation ablehnten . Hierzu bedarf es allerdings auch einer richterlichen Anordnung.
Adam sagte, die Entscheidung setze Grenzen im Sinne des Grundrechtsschutzes und sei von grundlegender Bedeutung für den künftigen Umgang mit Gebäudekomplexen in Pandemiesituationen.
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Quelle: www.stern.de