Witwenmörder wird nach deutschem Strafgesetzbuch mit der härtesten Strafe bestraft
Im Bundesland Baden-Württemberg hat ein Mann zwei ältere Frauen brutal ermordet. Das Landgericht Heilbronn zeigte im Mordprozess keine Nachsicht. Das endgültige Urteil übertraf sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Am 20. Januar 2023 stand ein kleiner, eher unauffälliger Mann in einem Baumarkt in Schwäbisch Hall. Er nahm einen Schlosserhammer aus dem Regal, untersuchte das Werkzeug und schlug es wiederholt gegen seine Handfläche. Dann steckte er den Hammer ein und verschwand. Die Szene wurde mit der Kamera festgehalten. Der damals 31-jährige Mann hatte sich gerade eine Mordwaffe beschafft. Fünf Tage später schlug er einer alten Frau mit dem Hammer mehr als 20 Mal auf den Kopf, bis sie starb. Die Frau war nicht sein erstes Opfer.
Der 32-jährige Serbe wurde heute vom Landgericht Heilbronn unter anderem wegen Doppelmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Vor rund einem Jahr sorgten Gewaltverbrechen im Raum Schwäbisch Hall für Angst. Innerhalb weniger Wochen wurden zwei ältere Witwen tot aufgefunden, erschlagen in ihrer Wohnung im Bezirk Schwäbisch Hall. Der eine ist 77 Jahre alt, der andere 89 Jahre. Der Verurteilte war erst vor wenigen Wochen mit seiner Familie aus Serbien nach Schwäbisch Hall gezogen und wollte seiner Beschreibung zufolge mit dem Export von Landmaschinen Geld verdienen.
Polizei vermutet kein Verbrechen
Nach Angaben des Gerichts folgte der Mann der 77-Jährigen am 21. Dezember, kurz vor Weihnachten, vom Supermarkt nach Hause und brach in ihre Wohnung im Süden von Schwäbisch Hall ein. Er stieß sie zu Boden und schlug ihr wiederholt mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf. Anschließend stahl er mindestens 1.000 Euro aus der Kasse und verschwand. Zwei Tage später wurde die Frau tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Die ständige Kriminalpolizei ging zunächst davon aus, dass es sich um einen natürlichen Tod handelte – obwohl die Notärzte anderer Meinung waren. Somit werden Spuren beseitigt statt behoben.
Die Polizei nahm ihre Ermittlungen erst wieder auf, nachdem Angehörige in der Kasse blutige Kontoauszüge gefunden hatten. Am 17. Januar gelang es dem Mörder nicht, einen Raubüberfall zu begehen. Er klingelte an der Tür eines älteren Ehepaares im Stadtteil Ilshoven. Dann schlug er dem 83-jährigen Mann, der die Tür öffnete, direkt ins Gesicht, hob eine Spielzeugpistole vor sich und rief: „Du, Geld!“ Der alte Mann fiel hin, konnte die Tür aber kaum schließen. Die Täter flüchteten, ohne Eigentum mitzunehmen.
Eine Woche später, am 25. Januar, betrat er die Wohnung einer 89-jährigen Frau in Michelbach. Sie ließ ihre Schlüssel immer vor ihrer Wohnungstür liegen, damit die Nachbarn nach ihr sehen konnten. Das Gehör der alten Dame ist nicht mehr gut. Sie saß in einem Sessel und las Zeitung, als der Täter sie attackierte und ihr mit einem Baumarkthammer den Schädel einschlug. Da sie in ihrem Haus fast nichts Wertvolles hatte, kehrte er mit leeren Händen zurück und verschwand. Er warf Hammer und Handschuhe ins Gebüsch. Das Gericht stellte mehrere Anzeichen für den Mord fest, darunter Gier und Verrat.
„Gott ist mein Zeuge“
Der Richter verhängte nun die härteste Strafe im deutschen Strafrecht. Mord wird immer mit einer lebenslangen Haftstrafe bestraft, der Spielraum ist jedoch gering – eine lebenslange Haftstrafe bedeutet, dass der Mörder frühestens nach 15 Jahren freigelassen werden kann. Darüber hinaus verwies das Gericht auf die Schwere der in dem Fall begangenen Straftaten – was zur Folge hatte, dass die Frist auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Darüber hinaus wurde nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet, da aus Sicht des Gerichts wahrscheinlich war, dass der Mann erneut ein Gewaltverbrechen begehen würde. Das Urteil ging sogar über die Forderungen der Staatsanwälte hinaus, die lediglich das Recht auf Sicherungsverwahrung beibehalten wollten.
„Das Gericht hat alle Hebel in Bewegung gesetzt“, sagte der Verteidiger des Angeklagten nach der Urteilsverkündung. Er wollte Berufung einlegen, damit die schriftliche Urteilsbegründung in Ruhe überprüft werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte selbst sprach am Ende des Prozesses und wies alle Vorwürfe vehement zurück. „Meine Frau, meine Kinder und ich sind nicht hier, um so etwas zu tun“, sagte der Mann. Zum Mord sagte er, das sei nicht „sein Stil“. „Ich kann nur sagen: Gott ist mein Zeuge.“
"Insgesamt kein Zweifel"
Es gibt zu viele Spuren, die auf seinen Mörder hinweisen. Zum Beispiel Schuhabdrücke vom Tatort oder Geodaten vom Telefon des Mannes. Darüber hinaus wurden an allen Tatorten DNA-Spuren gefunden, wobei einer auf 1 Teil von 1,64 Billionen und der andere auf 1 Teil von 2,7 Billionen genau war. „Insgesamt besteht kein Zweifel daran, dass Sie diese Straftaten begangen haben“, sagte der Richter. Es gebe auch keine Hinweise auf eine Verschwörung, da die Verteidigung im Prozess argumentiert habe, dass die Möglichkeit bestehe. Das Video des Hammers aus dem Baumarkt führte die Ermittler schließlich zu dem Mann.
Aber was würde einen Mann dazu bewegen, einen einsamen, alten, wehrlosen Menschen so grausam und kaltblütig anzugreifen? Der Prozess konnte das Problem nicht lösen. Der Verurteilte hatte einen Schulabschluss, lebte ein normales Leben in Serbien und arbeitete im Geschäft seines Vaters. Der zweifache Familienvater stand noch nie im Rampenlicht und es waren keine psychischen Störungen bekannt. Der Richter sagte, seine Handlungen seien auch nicht durch Emotionen motiviert gewesen. Selbst der 32-jährige Anwalt war überrascht, sein Mandant wurde immer als friedlich beschrieben: „Ich kann es mir nicht erklären.“
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Quelle: www.ntv.de