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Wissing will den Einbruch in Sicherheitsbereiche von Flughäfen kriminalisieren

Nach bisheriger Rechtslage werden die Aktionen der Klimaaktivisten an Flughäfen lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer G
Nach bisheriger Rechtslage werden die Aktionen der Klimaaktivisten an Flughäfen lediglich als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro geahndet.

Wissing will den Einbruch in Sicherheitsbereiche von Flughäfen kriminalisieren

Klimaaktivisten ist es immer wieder gelungen, in sichere Bereiche an deutschen Flughäfen einzudringen. Bundesverkehrsminister Wiesing sagte: „Es ist keine Kleinigkeit, den Flugbetrieb lahmzulegen“ und forderte härtere Strafen.

Die Bundesregierung will die Sicherheit an deutschen Flughäfen verbessern und das Eindringen in Sicherheitsbereiche künftig unter Strafe stellen. „Die Strafen für das Betreten von Sicherheitsbereichen an Flughäfen sind zu niedrig“, sagte Bundesverkehrsminister Volker Wiesing der Zeitung der Fink Media Group. „Wer vorsätzlich in das Flughafengelände eindringt, gefährdet die Sicherheit der Menschen und verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden.“ Wissing forderte, dies künftig als Straftat zu verfolgen. „Meiner Meinung nach müsste dies eigentlich eine Gefängnisstrafe oder zumindest eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen.“ Gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann bat er Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Wiesing erklärte, die Verantwortung dafür zu übernehmen und einen Vorschlag für Konsequenzen vorzulegen Änderungen des Flugsicherheitsgesetzes. Feather antwortete, dass sie „froh sei, diesen Schritt zu gehen“. Ein entsprechendes Schreiben des Innenministers ging am 9. November beim Verkehrsministerium ein und liegt der Funke-Zeitung vor.

Dies stellte bisher eine Ordnungswidrigkeit dar

Dies folgt auf frühere Geiselnahmen von Klimaaktivisten in Sicherheitsbereichen mehrerer deutscher Flughäfen sowie am Hamburger Flughafen. „Jetzt ist es wichtig, keine Zeit zu verlieren und die Flugsicherheitsgesetze schnell anzupassen“, sagte Wissing. „Einen Flugbetrieb lahmzulegen ist keine Kleinigkeit. Das kann man nicht einfach mit einem Bußgeld abtun.“ Nach der aktuellen Rechtslage käme dies lediglich einer Ordnungswidrigkeit gleich und könne mit einem Bußgeld von bis zu 30 % geahndet werden bis 10.000 Euro.

Buschmann sagte gegenüber der Funke-Zeitung: „Ein Eindringen und Blockieren von Flughäfen würde großen Schaden anrichten und gefährlich sein. Deshalb ist es logisch, dass die Bundesregierung jetzt die Einführung entsprechender Straftaten im Flugsicherheitsgesetz prüft. Unsere.“ Der Rechtsstaat ist stark.“

Wissing forderte zudem die Flughafenbetreiber auf, ihr Sicherheitskonzept zu überprüfen. „Es ist nie hundertprozentig sicher – nicht einmal am Flughafen“, sagte er. „Was jetzt in Hamburg passiert, muss für alle Flughafenbetreiber Anlass sein, ihre eigenen Sicherheitskonzepte zu überprüfen und bei Verbesserungsmöglichkeiten anzupassen.“

Quelle: www.bild.de

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