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Windkraftanlagen in NRW werden künftig näher an Wohngebieten stehen

Windrad
Windräder dürfen in NRW unter strengen Voraussetzungen näher an Wohnhäuser heranrücken.

Der nordrhein-westfälische Landtag stimmte mehrheitlich für die Abschaffung des Mindestabstands von 1000 Metern zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten. Das bedeutet, dass Windkraftanlagen im bevölkerungsreichsten Bundesland künftig unter strengen Auflagen näher an Wohngebäude heranrücken dürfen.

148 der 170 Abgeordneten stimmten namentlich über den Gesetzentwurf der CDU-Regierungs- und Grünen-Fraktion ab. Auch die größte Opposition, die Sozialdemokratische Partei, unterstützte den Gesetzesentwurf. FDP und AfD stimmten dagegen.

Neue Impulse für den Windkraftausbau

Nordrhein-Westfalen wird laut der Übersicht des Bundesverbands WindEnergie (BWE) einer der wenigen künftigen Treiber des Windkraftausbaus sein Im Saarland und Sachsen-Anhalt gilt kein generelles Abstandsgebot mehr. In fast allen Bundesländern gibt es noch Abstandsnormen bzw. -empfehlungen im Bereich von einigen Hundert Metern bis hin zu 1000 Metern.

Windkraftanlagen werden aufgrund strenger Vorschriften (z. B. Lärmschutz) in der Regel auch Hunderte Meter von Wohngebäuden entfernt installiert.

Mit der Aufhebung der 1000-Meter-Abstandsregel soll der Ausbau der Windkraft in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Diese Regelung wurde beim Austausch älterer Windkraftanlagen aufgehoben. Vor allem die CDU äußerte zunächst Bedenken hinsichtlich der Abschaffung des Mindestabstands. Künftig wird der Windkraftausbau in NRW durch regionale Normen geregelt.

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