Wind und Sonne: Netzkosten sollen gerechter verteilt werden
Haushalte und Unternehmen in Gebieten mit großer Windkraft- und Solarstromerzeugung werden von den netzgebundenen Stromgebühren befreit. Die höheren Kosten sollen an alle Stromverbraucher in Deutschland weitergegeben werden.
Dies hat die Bundesnetzagentur in einem Eckpunktepapier in einem detaillierten Vorschlag dargelegt. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und Investitionen in das Netz kommen allen zugute. Wir wollen eine gerechtere Kostenverteilung erreichen“, erklärt Behördenvorsitzender Klaus Müller. Netzentgelte sind Teil des Strompreises.
5 bis 15 Cent pro kWh
Netzkosten werden von Stromkunden über Netzentgelte refinanziert. Aufgrund des starken Ausbaus erneuerbarer Energien wurden in weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands erhebliche Investitionen in das Netz getätigt, sodass die Netzrechnungen dort deutlich höher sind als in anderen Teilen des Landes.
Nach Angaben der Netzagenturen beträgt das Stromentgelt für Online-Strom in manchen Netzgebieten bis zu 15 Cent pro Kilowattstunde. Andererseits gibt es Bereiche, in denen der Preis weniger als 5 Cent beträgt. Auch innerhalb der Bundesländer gibt es erhebliche Unterschiede.
Als Beispiele nannten die Behörden die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg. „Diese Entwicklung hat im Laufe der Jahre ein nicht vertretbares Ausmaß erreicht“, sagte die Bundesnetzagentur. „Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Problem noch gravierender.“
Deutliche Erleichterung
Den Stichpunkten zufolge haben derzeit 17 Netzbetreiber die Möglichkeit, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher umzulegen. Diese 17 Betreiber bedienen rund 10,5 Millionen Netzwerknutzer. „Ihre Netzentgelte werden um 25 Prozent sinken.“ Damit liegen sie meist unter dem Bundesdurchschnitt, teilweise nur leicht darüber.
In einem solchen Gebiet könnte ein durchschnittlicher Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh bis zu 120 Euro pro Jahr einsparen. Besonders entlastet werden die Netzbetreiber in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sein. Deutliche Erleichterungen waren auch in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Niedersachsen zu verzeichnen.
Die Behörde betonte, dass eine erhebliche Entlastung der betroffenen Gebiete durch zusätzliche, von allen Stromverbrauchern kontrollierbare Kosten ausgeglichen würde. Nach Angaben der Bundesnetzagentur entstehen für einen durchschnittlichen Haushalt, der 3.500 kWh Strom pro Jahr verbraucht, zusätzliche Kosten in Höhe von 8,40 Euro pro Jahr.
Die Agentur bringt ihren Vorschlag derzeit zur Diskussion. Anschließend erfolgt in einem mehrstufigen Prozess die Ausarbeitung des endgültigen Reglements. Es soll frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Quelle: www.dpa.com