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Wie man weniger Miete für eine Wohnung in Deutschland zahlt

Wie man weniger Miete für eine Wohnung in Deutschland zahlt

Wie man in Deutschland weniger Miete für eine Wohnung zahlen kann. Artikel 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches behandelt das Thema der Mietminderung. Wenn die Wohnung zum Zeitpunkt der Vermietung nur teilweise geeignet ist, zahlen die Mieter eine reduzierte Miete.

Dies betrifft insbesondere Lärmbelästigungen. Wenn beispielsweise der Verursacher lauter Musik eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro zahlen muss.

Wie man in Deutschland weniger Miete für eine Wohnung zahlt

  1. Vorhandensein von Lärm

Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn ein “erheblicher Mangel eine offensichtliche Abweichung von den Vertragsbedingungen darstellt“. Dies kann sowohl qualitativ als auch quantitativ sein.

Im ersten Fall handelt es sich insbesondere um Lärm, der durch die Verletzung der Wohnbedingungen durch den Mieter während Bauarbeiten verursacht werden kann. Mieter sind auch nicht verpflichtet, streitende Nachbarn, die den nächtlichen Schlaf stören, oder Gäste, die im Treppenhaus Partys veranstalten, zu tolerieren.”

Weniger Miete zahlen / Foto: unsplash.com

Nach Ansicht des Berliner Mietervereins gehören auch Modernisierungsarbeiten in der Wohnung zur Kategorie der Lärmbelästigungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Maßnahme angekündigt wurde oder ob die Renovierung notwendig ist. Der einzige entscheidende Faktor ist, dass ‘während der Bauarbeiten die Wohnbedingungen des Mieters beeinträchtigt werden’.

In welchen Fällen ist eine Mietminderung aufgrund von Modernisierungsarbeiten nicht möglich?

Gemäß § 536 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine vorübergehende Mietminderung nicht möglich, wenn es um Ankündigungen geht, die nach dem 30. April 2013 gemacht wurden und die auf energetische Modernisierung abzielen.

Wenn es jedoch um bauliche Maßnahmen zur Reparatur eines beschädigten Dachs oder einer veralteten Fassade ohne Energieeinsparung geht, besteht das Recht zur Mietminderung.

Je nach den Umständen kann die Mietminderung bei Renovierungsarbeiten bis zu 100% betragen.

  1. Miete und Schimmel

Schimmel in der Wohnung kann für den Mieter zu einer sehr sensiblen Angelegenheit werden. Aufgrund der schnellen Ausbreitung von Schimmel kann die befallene Unterkunft früher oder später unbewohnbar werden.

Laut der Versicherungsgesellschaft Allianz sollten Betroffene schnell eine Mietminderung verlangen und dies bei den ersten Anzeichen dem Vermieter mitteilen.

Schwimmel und Miete / Foto: unsplash.com

Zum Beispiel, wenn in einem Badezimmer Schimmel auftritt, sollte die Miete um 10% reduziert werden – so entschied es das Amtsgericht Schenefeld in einem Fall, der 2008 behandelt wurde. Allerdings, nach Meinung des Anwalts Henry Bach, den er auf seiner Website rechtsanwalt-bach.de kommentiert, können Mieter das Geld nicht einbehalten, sobald festgestellt wurde, dass ihr eigenes Verhalten die Ursache für den Schimmelbefall ist.

  1. Wenn die Eingangstür defekt ist

Wenn die Eingangstür nicht funktioniert, können Unbefugte das Treppenhaus betreten, und im schlimmsten Fall sogar die Wohnung. Dies erhöht das Risiko von Einbruch und Sachschäden, warnt das Verbraucherportal mietminderung.org.

Außerdem wird erwähnt, dass aus den Briefkästen Post gestohlen werden kann. Aus diesen Gründen erscheint es logisch, dass ein Defekt an der Eingangstür dem Mieter das Recht auf eine Mietminderung gibt. Gemäß verschiedenen Gerichtsentscheidungen können Verbraucher die Miete um bis zu 3% reduzieren.

Die Mietminderung kann bis zu 5% betragen – vorausgesetzt, die Eingangstür lässt sich nicht abschließen. Selbst in diesem Fall darf der Mieter jedoch nicht einfach eigenmächtig Geld einbehalten. Der Vermieter muss über den Mangel informiert werden, und ihm wird eine Frist zur Behebung der Mängel eingeräumt.

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