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Wie legale Cannabisclubs funktionieren sollten

Gartenarbeit für Unkraut

Für die Clubs gibt es strenge Regeln.
Für die Clubs gibt es strenge Regeln.

Wie legale Cannabisclubs funktionieren sollten

Seit April ist in Deutschland das Kiffen für Erwachsene legal. Seit drei Monaten können auch Vereine starten, die in größeren Mengen produzieren möchten. Es gelten jedoch Regeln.

Seit April ist in Deutschland das Kiffen für Erwachsene legal - mit zahlreichen Auflagen und Anforderungen, die auch die private Anbau von maximal drei Pflanzen erlauben. Ab Montag können nun Vereine starten, die in größeren Mengen produzieren möchten. Es gelten jedoch Regeln, und Interessenten müssen zunächst Verwaltungsanträge einreichen und andere Vorbereitungen treffen. Es wird noch mehrere Wochen dauern, bis zum Pflanzen, Ernte und die ersten Joints gerollt werden können.

Die umstrittene Gesetzgebung, die die Besitz- und Anbauerlaubnis für persönliches Gebrauch erlaubt, ist seit April in Kraft. Ziel ist, den kriminellen Schwarzmarkt, auf dem Cannabis mit Zusätzen und hohen Konzentrationen gehandelt wird, zurückzudrängen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach argumentiert, dass dann genügend rechtmäßiger Bestand zur Verfügung stehen werde - die zukünftige Versorgung könne auch aus speziellen Anbauanlagen kommen.

Was sind Anbauvereine?

Jetzt erlaubt ist "Anbauvereine", wie sie offiziell genannt werden. Also etwas wie Erwachsenenclubs, in denen bis zu 500 Mitglieder nicht kommerziell Cannabis anbauen und sich gegenseitig für persönliches Gebrauch geben dürfen. Sie müssen als Vereine oder Genossenschaften registriert sein - Stiftungen oder Gesellschaften sind nicht erlaubt. Gemäß dem Gesetz sind sie auch erlaubt, Cannabisseed und Schneiden zu verteilen und Informationen zur Suchtprävention zu bereitstellen.

Was sind die Anforderungen?

Mitglieder müssen mindestens sechs Monate in Deutschland gelebt haben und mindestens drei Monate Mitglied sein. Das Ziel ist, Drogen-Tourismus zu verhindern. Vorstandsmitglieder dürfen keine Drogenvergehen vorzuweisen haben. Der Anbaubereich darf kein Wohnhaus sein und keinen auffälligen Hinweis tragen. Werbung ist verboten, wie auch Cannabis-Konsum auf den Räumen und innerhalb von 100 Metern von den Eingängen. Mindestens 200 Meter muss zwischen den Anbauplätzen und Schulen, Spielplätzen und anderen Kind- und Jugendstätten eingehalten werden.

Was können Vereine jetzt tun?

Vereine können jetzt offizielle Genehmigungen beantragen. Sie müssen Informationen über die Anzahl der Mitglieder, die Größe der Anbauflächen, die erwarteten Cannabis-Jahreserträge, Sicherheitsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept liefern. Die Genehmigung ist dann gültig für sieben Jahre und kann für weitere fünf Jahre verlängert werden. Bei der Antragstellung sollen drei Monate für die Bearbeitung berechnet werden, wie aus Angaben aus verschiedenen Ländern bekannt ist.

Wo können Vereine Anträge einreichen?

Die Deutsche Städtekonferenz beklagte sich dagegen, dass es nur noch wenige Tage vor dem Start und noch nicht klar war, wem die Zuständigkeit für Genehmigungen und Kontrollen zukommt. Die Länder sollen dies bestimmen, und es gibt nun verschiedene Antragsstellen - von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bis zum Regierungspräsidium Freiburg für ganz Baden-Württemberg, bis hin zum Soziales, Jugend und Pflegeamt Rheinland-Pfalz. In Berlin gibt es noch kein Regelung auf place. Die "Fallback-Verantwortung" liegt bei den Bezirken, wie aus Angaben im Senat bekannt. Welche Abteilung in den Bezirken verantwortlich ist, war anfangs unklar.

Wie viel Cannabis erhalten die Mitglieder?

Die Mengen sind beschränkt. Jeder Mitglied kann maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat haben. Für 18-21-Jährige sind monatliche Zulassungen von 30 Gramm mit einem Maximum von zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt, was das psychoaktive Substanz ist. Die Vereine dürfen nicht so viel anbauen, wie sie wollen. Die Genehmigung ist für festgelegte jährliche Mengen vorgesehen, die auf den Bedürfnissen der Mitglieder basieren. Überfluss muss zerstört werden. Nur Mitglieder dürfen anbauen, wassern, düngen - keine bezahlten Angestellten. Mitglieder dürfen kein Cannabis anderen geben, nur Samen sind erlaubt.

Was sind die anderen Anforderungen?

Um Cannabis zu erhalten, muss man es persönlich auf dem Ort empfangen, die Mitgliedskarte und eine offizielle ID mit Foto vorlegen. Nur Cannabis in seiner reinen Form ist erlaubt: als trockene Blüten und blühende Blätter (Marihuana) oder getrenntes Resin (Hashisch). Gemische mit Tabak, Nikotin oder Nahrungsmitteln sind verboten. Die Verpackung muss neutral sein. Auf einem Informationsetikett müssen unter anderem die Gewicht, die Strain, das Durchschnitts-THC-Gehalt und Warnungen über den Konsumrisiken aufgeführt sein. Kein Kaufpreis darf gefordert werden, die Vereine müssen sich über ihre Mitgliedsbeiträge finanzieren. Regelungen für Dokumentationspflichten für die Vereine und regelmäßige offizielle Kontrollen sind ebenfalls geregelt.

Wie viele Cannabis-Wachstumsklubs werden gegründet werden?

Die Nachfrage zeigt sich bald. Bundesdrogendirektor Burkhard Blienert sprach von "hohem Interesse" an Clubs, die gerade gegründet und vorbereitet werden. Nach Angaben seinerseits könnten mindestens hunderte solcher Clubs entstehen. Das Gesundheitsministerium basierte eine Kostenabschätzung im Gesetzentwurf auf der Annahme, dass 1000 Clubs im ersten Jahr und 500 in den zweiten bis fünften Jahr entstehen könnten.

Was geschieht nun?

Anfangs auf Anforderung der Bundesländer hat die Bundesregierung nun Regelungen verschärft, um größere Hanfplantagen zu verhindern. Die Bundesländer können auch die in Gesetz gegebene Option nutzen, um in einem Bezirk oder einer Stadt maximal einen Hanfanbauverein pro 6000 Einwohnern zulassen. Am 5. Juli wird von Seiten des Bundesrats eine letzte Gesetzesvorlage mit Hanfregelungen für Fahrer und Fahrgäste erwartet. In Zukunft gilt für THC im Blut des Fahrers eine Grenze von 3,5 Nanogrammen pro Milliliter – ähnlich der 0,5 Promille-Grenze für Alkohol. Das Gesetz mit Strafen für Verstöße könnte noch im Sommer in Kraft treten.

Zulassungsfähige Anbauvereine, die nach deutschem Recht zulässig sind, können sich für offizielle Erlaubnissen zur nichtkommerziellen Hanfpflanzung für ihre Mitglieder persönlichen Bedarfs melden, müssen jedoch internationalen Regeln folgen. Anspruchsberechtigte müssen unter anderem ausführliche Informationen über ihre Mitgliederzahlen, Anbauorte und erwartete Erträge, unter anderem, bereitstellen, um sicherzustellen, dass die Anbauaktivitäten kontrolliert und rechtmäßig sind.

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