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Werden Schulkuchenverkäufe besteuert? Das Land findet eine Lösung

Müssen Studierende ab 2025 beim Kuchenverkauf Umsatzsteuer zahlen? Diese Frage wird seit Jahren diskutiert, und jetzt hat das Finanzministerium eine Antwort.

Die Schüler sprechen, während der Lehrer an die Tafel schreibt. Foto.aussiedlerbote.de
Die Schüler sprechen, während der Lehrer an die Tafel schreibt. Foto.aussiedlerbote.de

Schulen - Werden Schulkuchenverkäufe besteuert? Das Land findet eine Lösung

Schulen und Kitas müssen den Erlös aus dem Kuchenverkauf nicht versteuern, der beispielsweise für Klassenfahrten oder gute Zwecke verwendet werden kann. „Wir haben jetzt eine gute Lösung für Schulklassen, Schüler und Eltern, die Kuchen verkaufen. Es gibt keine Steuern“, sagte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) gegenüber dem Südwestrundfunk. Nun gebe es eine „pauschale, einfache, pragmatische Lösung“.

Ein Sprecher des Finanzministeriums sagte am Freitag, man habe die Auslegung der Regel noch einmal geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass auch Schülergruppen, Elternausschüsse oder Schülergemeinschaften von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit seien. „Auch Eintrittsgelder für Auftritte von Schülergruppen an Schulen, etwa Theatergruppen oder Schulchören, unterliegen nicht der Umsatzsteuer“, teilte das Ministerium mit.

Die Frage, ob Kinder und Jugendliche, die Kuchen für Klassenfahrten oder Wohltätigkeitszwecke verkaufen, künftig Steuern zahlen müssen, sorgt in letzter Zeit vor allem an Schulen für Aufregung. Bereits im Juni 2022 hatte sich die Landesregierung tatsächlich darauf geeinigt, auch in Zukunft weiterhin von der Umsatzsteuer befreit zu sein.

Im November erhielten rund 4.500 öffentliche Schulen im Land einen elfseitigen Brief, in dem der Staat ihnen mitteilte, unter welchen Umständen sie steuerpflichtig seien. Es hieß, der Verkauf sei steuerpflichtig, wenn die Schule als Verkäufer fungiere, beispielsweise über einen Elternbeirat oder eine Mitverantwortung der Schüler.

Hintergrund der Debatte sind neue Regeln zur Umsatzsteuer. Nach EU-Recht ist ab 2025 auch die öffentliche Hand (also der Staat) grundsätzlich zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Mit der Mehrwertsteuerrichtlinie will die EU verhindern, dass Privatunternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden.

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Quelle: www.stern.de

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