Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld in Deutschland?
Das Recht auf Weihnachtsgeld in Deutschland steht nur bestimmten Mitarbeitern zu. Diese zusätzliche finanzielle Leistung soll die bevorstehenden Feiertage verschönern.
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Leider kann nicht jeder Mitarbeiter in den Genuss dieser begehrten jährlichen Sonderzahlung kommen, da es kein allgemeines gesetzliches Anrecht auf Weihnachtsgeld gibt. In bestimmten Fällen können jedoch Ansprüche geltend gemacht werden. Unter welchen Bedingungen?
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld: Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um es zu erhalten?
Die Auszahlung von Weihnachtsgeld in Deutschland ist nicht obligatorisch. Dies betrifft auch jegliche Formen von Boni, also Sonderzahlungen vom Arbeitgeber.
Ein Mitarbeiter hat nur dann Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich garantiert ist.
Diese Anforderung bleibt auch in Jahren wirtschaftlicher Flaute bestehen, beispielsweise während der jüngsten Corona-Pandemie oder der Energiekrise. Enthält der Arbeitsvertrag keine solche Zusicherung, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Sollte der Vorgesetzte jedoch beschließen, einigen Kollegen Weihnachtsgeld zu zahlen, kann gefordert werden, dass die Sonderzahlung an alle Mitarbeiter ausgezahlt wird. In diesem Fall beruht alles auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung. In einer solchen Situation wird es noch interessanter.
Man kann auch auf zusätzliche Bezahlung außerhalb vertraglicher Vereinbarungen hoffen. Selbst wenn im Arbeitsvertrag nichts festgehalten ist, kann der Arbeitgeber jederzeit freiwillige Sonderzahlungen leisten. Wenn Weihnachtsgelder bereits mehrmals gezahlt wurden, können sie zur Verpflichtung werden, selbst wenn sie nicht im Vertrag festgelegt sind.
In den meisten Fällen gilt eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit als obligatorische Voraussetzung für die Auszahlung von Weihnachtsgeld. Das bedeutet, dass Mitarbeiter nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit vollständigen Anspruch auf die im Vertrag festgelegten Bedingungen haben.
Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Mitarbeiter von der Auszahlung von Weihnachtsboni auszuschließen. Dies kann beispielsweise aufgrund des Erhalts anderer Bonuszahlungen, der Aussetzung des Arbeitsverhältnisses oder längerer Abwesenheit am Arbeitsplatz geschehen.
Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass das spezielle Weihnachtsgeld vollständig besteuert wird. Diese Zahlung fällt in die Kategorie der sogenannten sonstigen Vergütungen. Darüber hinaus werden auch Sozialversicherungsbeiträge vom Weihnachtsgeld abgezogen.