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Wer geduldet wird, hat ein Bleiberecht

Das Bild zeigt eine Grafik aus verschiedenen Puzzleteilen. Auf den Puzzleteilen stehen Begriffe aus dem Bereich Asylverfahren
Menschen mit einer Duldung haben Möglichkeiten eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Wer geduldet wird, hat ein Bleiberecht

Viele Menschen leben seit vielen Jahren mit einer Duldung in Deutschland. Aber auch Geduldete haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dazu müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sollten Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, lassen Sie sich bitte von der Beratungsstelle beraten. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Das heißt, man kann nicht zählen, wie viele Jahre sie schon hier sind. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Kapitel „Toleranz gegenüber nicht identifizierten Personen“.

Neu: Das neue Opportunity Residency Act ist anders: Sein Zweck besteht darin, Menschen mit erträglichem Status eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen. Nach dem Opportunity Residency Act zählt die Zeit, in der Sie zur „Nachsicht“ erscheinen, als Ihr vorheriger Nachsichtszeitraum. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Gelegenheitsaufenthaltsgesetz (§104c AufenthG)“.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG)

Sie können eine „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen“ erhalten (§25 Abs. 5 AufenthG) Wenn Sie für längere Zeit nicht in Ihr Heimatland zurückkehren können, zum Beispiel weil Sie nicht in der Lage sind Sie müssen längere Zeit verreisen oder Ihr Heimatland verweigert Ihnen die Ausstellung eines Reisepasses.

Im Einzelnen müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens 18 Monate nach § 60a AufenthG. Wenn Sie sich weniger als 18 Monate in Deutschland aufhalten, kann die Ausländerbehörde entscheiden, ob Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis dennoch erteilt wird. Bei der Entscheidung spielen die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland und Ihre Integration in den Arbeitsmarkt eine entscheidende Rolle.
  • Sie können nicht in Ihr Heimatland zurückkehren, weil Sie beispielsweise nicht reisen oder keine Arbeitsmöglichkeiten finden können. Sie dürfen nicht in Ihr Land einreisen, wenn Sie einen Reisepass haben und keinen haben.
  • Ihre Deutschkenntnisse müssen auf dem Niveau A2 liegen. Dies können Sie beispielsweise durch Zeugnisse oder Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse nachweisen.
  • Ihr Lebensunterhalt muss in erster Linie aus Ihrem eigenen Einkommen bestritten werden. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten dürfen. Von dieser Voraussetzung kann jedoch abgesehen werden, wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass Ihr zukünftiger Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Wenn Sie Kinder haben, müssen diese zur Schule gehen.
  • Sie müssen sich der Grundordnung der freiheitlichen Demokratie verpflichtet fühlen und entsprechende Grundkenntnisse nachweisen. Diese erlernen Sie in der Regel im Orientierungskurs. Orientierungskurse sind Teil des integrierten Lehrplans. Sie können aber auch einfach den entsprechenden Test „Leben in Deutschland“ absolvieren. Wenn Sie über einen deutschen Schulabschluss verfügen, ist die Prüfung nicht erforderlich.
  • Sie dürfen Ihre Abschiebung nicht durch Täuschung oder unterlassene Mitwirkung verhindern.
  • Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt werden
  • Sie müssen einen Reisepass oder Passersatz oder ein Ausländerreisedokument besitzen oder nachweisen, dass Sie versucht haben, einen Reisepass oder Passersatz zu erhalten Produkt, habe es aber noch nicht erhalten.

Sobald Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern müssen, prüft die Ausländerbehörde, ob Sie ausreisen oder abschieben können. Sollte eine Abschiebung oder Abschiebung möglich sein, darf Ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden und Sie werden zur Ausreise aufgefordert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend an eine Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Weitere Informationen zu § 25 Abs. 5 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) finden Sie in der deutschen Fassung: Informationsblatt des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt.

Aufenthaltserlaubnis für „gut integrierte“ Erwachsene (§ 25b AufenthG)

Eine Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Erwachsene können Sie erhalten (§25b AufenthG)Wenn Sie schon länger in Deutschland sind und sich hier “gut integrieren”. Die Aufenthaltserlaubnis ist 3 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Wichtig: Ab Januar 2023 müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gemäß §60a AufenthG Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Opportunity Residency (§104c AufenthG ). Mehr dazu können Sie im Kapitel Aufenthaltsmöglichkeiten lesen.
  • Sie leben seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in Deutschland und verfügen seit all diesen Jahren über einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Duldungsurlaub etc.). Wenn Sie minderjährige Kinder haben, müssen Sie seit mindestens 4 Jahren in Deutschland leben. Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Beschäftigungstoleranz für 30 Monate haben, müssen Sie diese Anforderung nicht erfüllen .
  • Ihr Deutschniveau ist A2. Dies können Sie durch Zeugnisse oder Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulabschlüsse nachweisen.
  • Wenn Sie Kinder haben, müssen diese zur Schule gehen.
  • Ihr Lebensunterhalt muss in erster Linie durch Ihr eigenes Einkommen gesichert werden. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten dürfen. Von dieser Voraussetzung kann jedoch abgesehen werden, wenn die Ausländerbehörde davon ausgeht, dass Ihr zukünftiger Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Sie müssen sich für die Grundordnung von Freiheit und Demokratie einsetzen und Grundkenntnisse darüber nachweisen. Diese erlernen Sie in der Regel im Orientierungskurs. Orientierungskurse sind Teil des integrierten Lehrplans. Sie können aber auch nur den entsprechenden Test „Leben in Deutschland“ absolvieren. Wenn Sie über einen deutschen Schulabschluss verfügen, ist die Prüfung nicht erforderlich.
  • Sie dürfen Ihre Abschiebung nicht durch Täuschung oder unterlassene Mitwirkung verhindern.
  • In Ihrer Akte dürfen keine strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen.
  • Sie müssen über einen Reisepass oder einen Passersatz bzw. ein Ausländerreisedokument verfügen oder den Nachweis erbringen, dass Sie versucht haben, einen Reisepass oder einen Passersatz zu erhalten, diesen aber noch nicht erhalten haben.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Ehegatte und Ihre Kinder bei Ihnen wohnen, können diese auch dann ein Visum nach §25b AufenthG beantragen, wenn sie bereits seit 6 Jahren in Deutschland leben und sich einen Wohnsitz besorgen erlauben. Allerdings muss Ihre Familie weitere Bedingungen erfüllen.

Weitere Informationen zu §25b AufenthG finden Sie in der deutschen Version Informationsblatt des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt.

Aufenthaltserlaubnis für „gut integrierte“ Jugendliche und Jugendliche (§25a AufenthG)

Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren, solange wie sie bestehen 12 Innerhalb weniger Monate können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für „gut integrierte“ Jugendliche und junge Erwachsene erhalten (§ 25a AufenthG) Wenn Sie schon länger in Deutschland sind und sich hier „gut integrieren“. Die Aufenthaltserlaubnis ist 3 Jahre gültig und kann verlängert werden.

Wichtiger Hinweis: Ab Januar 2023 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind zwischen 14 und 27 Jahre alt.
  • Sie leben seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in Deutschland.
  • Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis nach §60a AufenthG.
  • Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, sind Sie entweder seit 12 Monaten geduldet oder haben Aufenthaltsmöglichkeit (” Wohnsitz“ Abschnitt 104c des Gesetzes).
  • Sie haben mindestens 3 Jahre erfolgreich die Schule besucht, d. h. Sie steigen jedes Jahr auf die nächsthöhere Stufe auf, oder Sie verfügen bereits über einen deutschen Schul- oder Berufsschulabschluss.
  • Es darf keine konkreten Anhaltspunkte dafür geben, dass Sie sich nicht der Grundordnung einer freiheitlichen Demokratie verpflichtet fühlen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in einer extremistischen oder terroristischen Organisation aktiv sind.
  • Die Ausländerbehörde muss davon ausgehen, dass Sie sich weiterhin gut in die deutsche Gesellschaft integrieren werden, beispielsweise dass Sie nach Ihrem Schulabschluss studieren oder einen Job finden.
  • Sie dürfen keine Vorstrafen wegen eines Verbrechens haben.
  • Sie müssen über einen Reisepass oder einen Passersatz bzw. ein Ausländerreisedokument verfügen oder den Nachweis erbringen, dass Sie versucht haben, einen Reisepass oder einen Passersatz zu erhalten, diesen aber noch nicht erhalten haben.
  • Ihren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25a AufenthG müssen Sie vor Ihrem 27. Lebensjahr stellen.

Die Eltern eines Minderjährigen, dem diese Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können auch eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 25a erhalten, wenn sie keine Straftat begangen haben, indem sie die Abschiebung nicht durch Täuschung oder mangelnde Kooperation verhindert haben. und in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt zu schützen. Dies gilt auch für den Jugendlichen oder dessen Ehepartner, dem diese Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

Weitere Informationen zu § 25a AufenthG finden Sie in der deutschen Fassung Informationsblatt des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt.

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Duldungswillige (§ 19d AufenthG)

Sie können eine „Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung für qualifizierte Duldungswillige“ erhalten ( §19d AufenthG) Wenn Sie auf eine der folgenden Situationen stoßen anwendbar, und Sie erfüllen die folgenden zusätzlichen Anforderungen:

  • Sie sind Inhaber einer Training Duldung , haben Ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und anschließend einen Job in Ihrem Fachgebiet gefunden. Oder:
  • Sie haben eine Arbeitsmöglichkeit, die eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium erfordert. Oder:
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland. Oder:
  • Sie verfügen über einen in Deutschland anerkannten Abschluss einer ausländischen Hochschule und sind seit mindestens zwei Jahren in einer qualifizierten Tätigkeit in Deutschland beschäftigt. Oder:
  • Sie sind seit mindestens drei Jahren als Fachkraft in Deutschland tätig und leben seit mindestens einem Jahr überwiegend von Ihrem eigenen Einkommen.

Außerdem müssen Sie in allen fünf Ländern arbeiten. In jedem Fall müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Bundesagentur für Arbeit muss Ihrem Antrag zustimmen. Es werden jedoch keine Vorrangprüfungen durchgeführt.
  • Sie müssen über ausreichend Wohnraum verfügen.
  • Sie müssen Deutsch auf dem Niveau B1 sprechen.
  • Sie dürfen keine Verbindung zu terroristischen oder extremistischen Gruppen haben.
  • Sie dürfen keine schwere Straftat begehen.
  • Ihr Lebensunterhalt muss in erster Linie aus Ihrem eigenen Einkommen bestritten werden.
  • Sie können die Abschiebung nicht abschließen. Verhindern Sie Betrug oder mangelnde Zusammenarbeit.

“Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 104c AufenthG)”

Das neue Aufenthaltsgesetz (§104c AufenthG) tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft. Es gewährt Inhabern einer Duldungserlaubnis eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis. Sie können sich bewerben, wenn Sie sich vor dem 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre hintereinander in Deutschland aufhalten „dürfen“, „dürfen“ oder „dürfen“. Darüber hinaus dürfen Sie keine Straftat begehen und müssen sich an das deutsche Grundgesetz halten. Während dieser 18 Monate sollten Sie darauf hinarbeiten, die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Residency Opportunities.

Wo und wie kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Eine Aufenthaltserlaubnis können Sie bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach dem entsprechenden Formular. und fragen Sie, ob Sie Ihre Bewerbung schriftlich einreichen sollen oder ob Sie einen Termin vereinbaren müssen. In der Regel können Sie Ihre Bewerbung schriftlich einreichen. Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular und Kopien der Nachweise (Sprachzeugnis, Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag etc.) an Ihre Ausländerbehörde. Wenn Sie einen Termin vereinbaren müssen: Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie alle Nachweise und ausgefüllten Formulare zu Ihrem Termin mit. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie unter bamf.de.

Wo finde ich Rat & Unterstützung?

Eine Beratungsstelle oder Anwaltskanzlei kann Sie über Ihre Möglichkeiten beraten. und helfen Ihnen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass die Beratung durch eine Anwaltskanzlei teuer sein kann. Das Empfehlungszentrum für Ihre Region finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie Ihren Wohnort ein und suchen Sie Asyl-, Aufenthalts- oder Rechtsberatung.

Wichtig

Wenn Sie fast alle Voraussetzungen für eine konkrete Aufenthaltserlaubnis für Geduldete erfüllen, aber ein oder zwei fehlen, lassen Sie sich in jedem Fall von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten . Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es dennoch eine Lösung.

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