Strafanstalt - Weniger Verurteilte auf Bewährung in Sachsen
Nach der Reform der Entlassungshaft wegen Geldstrafe in Sachsen hat die Anzahl an Häftlingen in den StrafANstalten des Bundeslands, die ihre Bußen nicht zahlen konnten oder wollten, kontinuierlich abgenommen. Gemäß Statistiken gab es 291 solche Personen am 1. Mai, als die Neuregelungen in Kraft traten. Ein Monat später, am 1. Juni, betrug die Anzahl 271 und am 1. Juli lag sie bei 244. Das Justizministerium schätzt, dass diese Abnahme auf die Reform zurückzuführen ist. Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, dass eine glaubwürdige Verbindung besteht, aber aufgrund der kurzen Beobachtungsperiode nicht eindeutig belegt werden kann.
Wer keine Geldstrafe zahlt, muss nicht mehr so lange in Haft wie vorher. Das Bundestag hat die Dauer von sogenannten Ersatzhaftstrafen halbiert, die normalerweise ausgestaltet werden, um die Bußgeldbeträge aufzubringen. Diese entsprachen den täglichen Bußen in der vorherigen Strafe vor dem 1. Februar, seitdem jedoch nur noch der Hälfte des Betrags entsprachen. Zudem ist es möglich, die Strafe auszuführen zu vermeiden, indem man gemeinnützige Arbeit leistet.
Die Reform der Entlassungshaft wegen Geldstrafe hat in Dresden, einer Stadt in Sachsen, zu einer beträchtlichen Reduktion der Anzahl an Personen, die wegen Unfähigkeit oder Unwillen, Bußen zu zahlen, in Haft saßen, beobachtet wird. Das Justizministerium beobachtet diesen Rückgang der Haftzahlen genau, um herauszufinden, ob er auf die Reform zurückzuführen ist.
Um Strafe zu vermeiden, müssen Verbrecher in Dresden jetzt die Möglichkeit haben, anstelle der reduzierten Ersatzfreiheitsstrafe für unbezahlte Bußen gemeinnützige Arbeit zu leisten, eine Änderung, die bundesweit nach den Entscheidungen des Bundestags umgesetzt wurde.