zum Inhalt
Welche Veränderungen erwarten Eltern im Jahr 2022?

Am Vorabend des neuen Jahres liegen viele Fragen in der Luft. Eine davon: Welche Veränderungen erwarten Eltern? Ab dem 10. Januar müssen alle Kinder dreimal pro Woche getestet werden. Vor allem, wenn sie tagsüber woanders betreut werden. Dies gilt für Kinder ab dem ersten Tag der Geburt bis zum Schuleintritt.

Diese Entscheidung wurde von der bayerischen Regierung vor Weihnachten getroffen. Damit weitet sich die Testpflicht auf Krippen und Kindergärten, sowie auf andere Kinderbetreuungseinrichtungen in der Vorschulzeit auf. Das berichtet die Nachrichtenagentur BR24.

Inzwischen wird anders als in den Schulen nicht im Beisein des Personals getestet, sondern zu Hause. Die Eltern sollten morgens eine Testkassette mit dem negativen Ergebnis mitbringen.

Testen eines Kindes zu Hause Foto: Dragana Gordic/Shutterstock.com

Zusätzlich benötigen Sie ein weiteres Dokument, mit dem Sie einen negativen Test bestätigen können. Fehlt einer der beiden „Beweismittel“, kann das Kind an diesem Tag nicht betreut werden.

Welche Änderungen erwarten die Eltern: mehr Kinderkrankentage

Es gibt jedoch gute Nachrichten. Beispielsweise wird das Kinderkrankengeld erhöht. Die Eltern im neuen Jahr haben mehr Anspruch auf Kinderkrankentage als vor der Pandemie.

Jeder Elternteil hat das Recht, diesen Krankenurlaub für bis zu 30 Arbeitstage für jedes Kind bezahlt zu haben, gleichzeitig Alleinerziehende – bis zu 60 Tage. Dieses Recht gilt auch, wenn der Kindergarten oder die Schule aufgrund von Covid geschlossen ist.

Das Kindergeld bleibt gleich

Eine Erhöhung des Kindergeldes ist aber noch nicht geplant. Laut Bundesfamilienministerium bleibt es 2022 auf dem Niveau von 219 Euro für die ersten beiden Kinder und 225 Euro für das dritte.

Ab dem vierten Kind werden dann 250 Euro ausgezahlt. Zusätzlich wird in Bayern ab dem 13. Lebensmonat ein Familienzuschlag in Höhe von 250 Euro angerechnet. Die Auszahlung erfolgt unabhängig vom Familieneinkommen.

Die Erhöhung betraf nur das Wohngeld. Nach Angaben der Bundesregierung die Anhebung erhalten 640.000 Haushalte.

Die Änderungen wirken sich auch auf die Düsseldorfer Tabelle

Unter anderem wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Sie regelt den Unterhalt des Kindes, sobald einer der Elternteile nicht mehr mit ihm zusammenlebt. Laut Vertretern des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter ist dieser Anstieg jedoch eher zum Schein.

Für Kinder unter sechs Jahren beträgt der Mindestunterhalt nun 396 Euro. Auch Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben Anspruch auf 455 Euro. Gleichzeitig Kinder von 12 bis 17 Jahren – 533 Euro und ab der Volljährigkeit – 569 Euro.

Antrag auf Kindergeld Foto: PhotographyByMK/Shutterstock.com

 

Zudem sieht die Tabelle erstmals vierstellige Kindesunterhaltszahlungen vor. Allerdings nur, wenn der weggezogene Elternteil ein Nettoeinkommen von mindestens 6.201 Euro nachweisen kann. Dies wurde auf der Website olg-duesseldorf.nrw.de mitgeteilt.

Neue Familienministerin plant einige Erleichterungen

Die neue Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Die Grünen) kündigte kurz vor Weihnachten einige Neuerungen an. Demnach sollen Kinder aus armen Familien Anspruch auf einen Garantiebetrag haben. Sie kann durch Zusatzbeiträge ergänzt werden.

Darüber hinaus sollten Verbesserungen unabhängig vom Einkommen sein. So will Spiegel beispielsweise, dass auch der andere Elternteil zwei Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben kann, und zwar mit vollbezahltem Zusatzurlaub.

Außerdem sollte die Elternzeit leichter aufteilbar und länger sein. Das heißt, wer Angehörige pflegen muss oder will, soll Anspruch auf eine Familienpflegezeit bekommen.

Kommentare

Aktuelles