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Weitere Fälle von Kindesmissbrauch aufgedeckt

Das Dunkelfeld wird kleiner

Das BKA wünscht sich eine umfangreichere Speicherung von Telekommunikationsdaten, um Straftäter zu...
Das BKA wünscht sich eine umfangreichere Speicherung von Telekommunikationsdaten, um Straftäter zu ermitteln.

Weitere Fälle von Kindesmissbrauch aufgedeckt

Die Anzahl der gemeldeten Fälle von Kind- und Jugendlichensexualmissbrauch hat sich im Jahr 2023 deutlich erhöht. Allerdings bieten die Statistiken nur wenig Informationen über die tatsächlichen Zahlen. Das Bundeskriminalamt (BKA) merkt im Bundessituationsbericht über Sexualdelikte an, dass sich viele mehr Fälle offenbart haben.

In dem vergangenen Jahr waren die Behörden bei 16.375 Fällen im Umgang mit sexuell missbrauchten Kindern aufgeklärt - ein Anstieg um 5,5% gegenüber dem Vorjahr. In derselben Periode wurden 1.200 Vergehen aufgezeichnet, bei denen Jugendliche sexuell missbraucht wurden. Die Anzahl der Fälle, die mit Darstellungen von Kindsexualmissbrauch zu tun hatten, stieg um 7,4% auf ungefähr 45.000 Fälle an.

Nach Angaben des Bundessituationsberichts betont das Bundeskriminalamt, dass die Anzahl der aufgeklärten Fälle von Kindesmissbrauch eng mit Polizeikontrolltätigkeiten und Meldeverhalten zusammenhängt. "Deshalb ist es auch wahrscheinlich, dass aufgrund der erhöhten Polizeitätigkeit in diesem Bereich in den letzten Jahren das Dunkelfeld klarer geworden ist," heißt es weiter im Bericht.

Das BKA weist zudem darauf hin, dass viele Fälle, bei denen es Hinweise hauptsächlich aus den USA gab, keinen Tatort in Deutschland ausfindig machen ließen. Der Grund dafür, dass Ermittlungen oft ins Leere laufen, ist die Schließung der Pflichtdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten in Deutschland, insbesondere IP-Adressen. Bilder und Videos sexuell missbrauchter Kinder und Jugendlicher werden tausendfach im Internet geteilt.

Bundesministerin des Innern Nancy Faeser und das Bundeskriminalamt haben lange für eine neue rechtkonforme Vorschrift zur Speicherung von Verkehrs- und Ortungsdaten von Telekommunikationen eingetreten. Sie kritisieren, dass einige Anbieter keine Daten mehr speichern, was bedeutet, dass dann keine Informationen mehr für Ermittlungen verfügbar sind.

Im April einigten sich Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeskanzler Olaf Scholz auf das Quick-Freeze-Verfahren. Gemäß diesem Verfahren wird nur dann Daten gespeichert, wenn es Verdacht auf ein schweres Verbrechen gibt. Die Einigung innerhalb der Bundesregierung auf dieses Thema ist noch andauernd. Das alte Regelung für die Datenretention wird seit 2017 nicht mehr verwendet, wegen rechtlicher Unsicherheiten.

Nancy Faeser, die Bundesministerin des Innern, hat lange für eine neue Vorschrift zur Speicherung von Verkehrs- und Ortungsdaten von Telekommunikationen eingetreten, denn sie glaubt, dass die Datenausfälle einige Anbieter verursachen, die keine Daten mehr speichern, hinderen, Kindermissbrauchsfälle aufzuklären. Das BKA betont, dass viele Fälle, bei denen es Hinweise hauptsächlich aus den USA gab, nicht in die Statistiken eintraten, weil die Pflichtdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt ist.

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