- Weitere Anträge auf Einbürgerung in Hessen
Das neue deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz hat die Anzahl der Naturalisierungsanträge in Hessen deutlich erhöht. Laut dem Hessischen Ministerium des Innern in Wiesbaden beantragten 3,500 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft vom 1. bis 30. Juli dieses Jahres, verglichen mit 2,900 im vorherigen Monat. Es liegen keine Zahlen zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit vor.
Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das von der Ampelkoalition formuliert wurde, ist seit dem 27. Juni 2024 in Kraft und ermöglicht eine Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren anstelle der bisherigen acht, vorbehaltlich der Erfüllung aller Bedingungen. In Fällen von herausragenden Integrationsleistungen können Ausländer bereits nach drei Jahren deutsche Staatsbürger werden.
Anfragen zur Mehrfachstaatsbürgerschaft
Die Voraussetzungen für eine beschleunigte Naturalisierung sind gute schulische oder berufliche Leistungen, ausgezeichnete Sprachkenntnisse oder freiwilliges Engagement. Mehrfachstaatsbürgerschaft ist im Allgemeinen erlaubt. Das Hessische Ministerium des Innern teilte weiter mit, dass keine Zahlen darüber vorliegen, wie viele Naturalisierungsbewerber ihre aktuelle Staatsbürgerschaft behalten möchten.
"Entsprechende Anfragen wurden erhalten", so das Ministerium. Deutsche, die eine weitere (zusätzliche) Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen sich an die Behörden des jeweiligen Landes wenden.
Das neue deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz mit seiner Regelung zur beschleunigten Naturalisierung nach fünf Jahren hat das Interesse am 'Recht auf die Staatsbürgerschaft' bei berechtigten Personen geweckt. Das Gesetz der Ampelkoalition ermöglicht auch eine Naturalisierung nach drei Jahren in Fällen von herausragenden Integrationsleistungen.