Langwierige Gerichtsverfahren vor den Stuttgarter Gerichten - Weibliche Gefangene, die einen Anschlag auf ein städtisches Gebäude und einen Gerichtssaal geplant hat.
Eine Frau hatte Hass gegenüber Behörden und ein etwas verspottendes Liebesverhältnis, was sie dazu brachte, einen Angriff auf zwei öffentliche Gebäude in Fellbach und Waiblingen zu planen. Sie hatte sogar die notwendigen Waffen erworben. Diese Behauptungen wurden am Donnerstag im Gericht bestätigt. Die 25-jährige Frau wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, weil sie ein lebensgefährliches Gewalttätigkeitsdelikt vorbereitet hatte. In dieser Strafe ist eine vorherige Verurteilung durch das Magistratengericht von Waiblingen enthalten, die sich auf einen Angriff auf eine 86-jährige Frau bezieht.
"Um das Verbrechen zu verstehen, muss man die Lebensgeschichte der Angeklagten untersuchen", sagte der Richter. Die Frau hatte von ihrem alkoholkranken Vater Misshandlungen erdulden, war in der Schule gehänselt worden, verfügte über keine berufliche Ausbildung und besaß keinen sozialen Unterstützungssystem. Auszüge aus ihrem Tagebuch zeigen ihre Rachelust gegenüber staatlichen Institutionen - dem "Judensturm" oder dem "Tag X". Sie fühlte sich von ihnen beleidigt. Zudem hatte ein Angestellter des Fellbacher Rathauses ihre Liebesavancen abgelehnt.
In ihrem Haus sammelte die Frau eine Vielzahl von Waffen, darunter Schwarzpulver, Gaspistolen, Harpunen, Macheten und Messer. Sie hatte meticulosamente geplant, die Fellbacher Rathaus und den Waiblinger Landgericht mit ihrer Waffensammlung und einem Fälschungszeugnis anzugreifen. Ihre gewalttätigen Fantasien wurden in ihrem Tagebuch dokumentiert. Die Angeklagte bestätigte die Einträge im Gericht, aber sie behauptete, dass sie nur einen kleinen Teil ihres inneren Zorns freisetzen wollte und nie den Plan umsetzen wollte. Die Entdeckung dieser Information war zufällig während eines Umzugs: Zwei Stadt-Hilfearbeiter entdeckten ein entscheidendes Dokument.
"Es ist schwer festzustellen, ob das Straftatbestand umgesetzt worden wäre", erklärte der Richter. "Allerdings ist der Gerichtshof sicher, dass es ernsthafte Absichten betraf". Das Urteil ist nicht endgültig und kann innerhalb einer Woche angefochten werden. Entweder die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung kann eine Berufung einreichen.
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