Jugendstrafrecht - Wegen Mordes und Vergewaltigung einer 19-Jährigen inhaftiert
Das Amtsgericht Osnabrück hat nach dem gewaltsamen Tod eines 19-Jährigen einen Mann nach dem Jugendstrafgesetzbuch zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil betreffe die Vergewaltigung und Ermordung der 19-Jährigen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Dem Urteil zufolge soll ihn das Jugendgericht des Bezirksgerichts auch einer weiteren Vergewaltigung für schuldig befunden haben, die der Angeklagte als Jugendlicher begangen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Referenz: 3 KLs 8/23)
Der Prozess gegen den Angeklagten Deutschen, der gerade 20 Jahre alt war, als er den 19-Jährigen am 5. März ermordete, findet seit Anfang September hinter verschlossenen Türen statt. Das Urteil wurde nach Angaben des Bezirksgerichts am Montag verkündet.
Das Gericht verhandelte den Fall hinter verschlossenen Türen unter Berufung auf das Jugendstrafgesetzbuch, da dem Angeklagten auch zwei als Teenager begangene Straftaten zur Last gelegt wurden. Das Landgericht Osnabrück stützte sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Am 5. März wurde der 19-jährige Mann aus dem Kreis Osnabrück schwer verletzt auf der Wiese des Schießplatzes Bramsjo-Pent (Kreis Osnabrück) aufgefunden. Trotz Versuchen der Retter, die junge Frau wiederzubeleben, bestätigte das Krankenhaus lediglich den Tod. Wie der Verurteilte hatte sie zuvor eine Geburtstagsfeier mit rund 150 Gästen im Saal besucht. Der Verdächtige wandte sich bald gegen den 20-Jährigen, der daraufhin in Gewahrsam genommen wurde.
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Quelle: www.stern.de