Wegen Lärm erstochen: Angeklagter freigesprochen
Das Landgericht Dessau-Roslau hat einen 53-jährigen Mann freigesprochen, weil er in Zerbst seinen Nachbarn mit einem Messer schwer verletzt hatte. Das Gericht halte es für erwiesen, dass der Angeklagte im März einem Nachbarn „potenziell lebensgefährliche Stichwunden und Schnittwunden“ zugefügt habe, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Nach heftigem Widerstand des Nachbarn ließ ihn der Angeklagte gehen.
Dem Mann wurden schwere Körperverletzung und versuchter Mord vorgeworfen. Das Gericht stellte außerdem fest, dass eine schwere Körperverletzung vorlag, er wurde jedoch dennoch freigesprochen. Aus dem psychiatrischen Gutachten geht hervor, dass der Begründung zufolge nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Mann aufgrund einer Bewusstseinsstörung zum Tatzeitpunkt seine „Kontrollfähigkeit“ verloren hat. Es kam zu einem regelrechten „Lärmkrieg“ zwischen den Mietshausnachbarn einerseits und dem an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidenden Angeklagten andererseits. Das Gericht lehnte auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ab.
Im März dieses Jahres hatte der Angeklagte einen Streit wegen lauter Musik und verletzte einen über ihm wohnenden Nachbarn mit einem Messer schwer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.dpa.com