Prozess - Wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt zu sechs Jahren Haft verurteilt
Das Landgericht Köln hat am Donnerstag einen 51-Jährigen im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Cybergrooming-Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch lautete unter anderem wegen Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt. „Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter“, sagte der Richter dem 51-Jährigen bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte, der bereits 2016 wegen eines ähnlichen Falles zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, räumte die Vorwürfe vollumfänglich ein.
Das Gericht sagte, dass er von Juni 2021 bis Januar 2023 insgesamt 24 Fälle hatte, in denen er Mädchen im Alter von 13 bis 16 Jahren dazu zwang, ihm Nacktfotos in Online-Chats zu schicken. Der Angeklagte gab sich teils als gleichaltriges Mädchen, teils als gleichaltriger Junge aus. Zur Kontaktaufnahme nutzte er ein mit falschen persönlichen Daten registriertes Mobiltelefon. „Ihre Taten waren von enormer krimineller Energie durchdrungen“, befand das Gericht.
Nachdem der 51-Jährige über Nacktfotos seiner Opfer verfügte, setzte er die Mädchen „zunehmend unter Druck“, Fotos oder Videos von sich selbst zu machen, während sie sexuelle Handlungen an ihm ausführten. Da in einigen Fällen die Angeklagten die Mädchen gegen ihren ausdrücklichen Willen zu sexuellen Handlungen mit körperlicher Penetration zwangen, stuften die Gerichte diese Fälle als Vergewaltigung ein. Allerdings ging es dem Angeklagten mehr darum, mit seinen Opfern „Machtspiele zu spielen“ als darum, den Pädophilen zu befriedigen.
Das Urteil ergab, dass sich der Angeklagte in einem besonders schwerwiegenden Fall einem 13-jährigen Mädchen gegenüber als „15-jähriger Kevin“ ausgab, sie drei Wochen lang fast täglich unter Druck setzte und sie zu immer vielfältigeren sexuellen Handlungen überredete handelt. . , sie sollte filmen oder fotografieren. Der Fall wurde durch den Bruder des Mädchens ans Licht gebracht, der im Prozess als Nebenkläger auftrat. Der Junge las zufällig die Nachricht des Angeklagten und informierte seine Eltern, die wiederum die Polizei informierten.
Die Entscheidung ist nicht endgültig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
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Quelle: www.stern.de