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Was Sie über Leistungen bei Kinderkrankheiten wissen sollten

Antworten zum Arbeitsrecht

Im Jahr 2024 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind 15 Tage Kinderkrankengeld beantragen..aussiedlerbote.de
Im Jahr 2024 können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind 15 Tage Kinderkrankengeld beantragen..aussiedlerbote.de

Was Sie über Leistungen bei Kinderkrankheiten wissen sollten

Husten, Fieber, Magen-Darm-Probleme: Eltern müssen oft zu Hause bleiben, wenn ihre Kinder krank sind und nicht in die Kita oder Schule gehen können. wenn sie Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

Erkrankt der Nachwuchs, führt dies oft dazu, dass der berufstätige Elternteil nicht arbeiten gehen kann. Arbeitnehmer können jedoch bezahlten Urlaub beantragen, „wenn das Kind fünf Tage oder weniger krank ist“. Dies sei allerdings nur möglich, wenn der Vertrag die Anwendung des § 616 BGB nicht ausschließe, erklärt die Kölner Arbeitsrechtsexpertin Nathalie Oberthür. Und dieser Ausschluss ist grundsätzlich durchaus möglich.

Wenn Eltern keinen bezahlten Urlaub haben, haben sie Anspruch auf unbezahlten Urlaub, wenn ein Kind krank wird: den sogenannten Kinderkrankenurlaub. Gesetzlich versicherte Eltern können Kinderkrankengeld als Ausgleich für Einkommensausfälle erhalten.

Doch wie funktioniert es eigentlich? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Auf wie viele Krankheitstage haben Eltern Anspruch?

Bis Ende 2023 können gesetzlich krankenversicherte Eltern Kinderkrankengeld für 30 Arbeitstage pro Kind und bis zu insgesamt 65 Arbeitstage bei mehreren Kindern beantragen. Allerdings wird im neuen Jahr die während der Corona-Pandemie verlängerte Abonnementlaufzeit verkürzt. Das Bundesgesundheitsministerium berichtet, dass bis 2024 jedes Kind und jeder Elternteil 15 Arbeitstage haben wird. Bei mehreren Kindern beträgt die maximale Aufenthaltsdauer pro Elternteil 35 Werktage.

Kinderkrankengeld steht jedem gesetzlich versicherten Kind unter zwölf Jahren zu. Für Kinder mit Behinderungen, die Hilfe benötigen, gibt es keine Altersgrenze.

Was gilt für Alleinerziehende?

Alleinerziehende Eltern haben bis Ende 2023 Anspruch auf Kinderkrankengeld für 60 Arbeitstage pro Kind. Im Jahr 2024 können Alleinerziehende bis zu 30 Tage pro Kind und Eltern mit mehreren Kindern bis zu 70 Tage arbeiten.

Was ist mit Privatversicherten?

Privatversicherte haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen bei Kinderkrankheiten. Ist ein Elternteil privat versichert und der andere Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, hat nur der gesetzlich versicherte Elternteil Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wie das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Website erklärt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Kind beim anderen Elternteil privat versichert ist.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Eltern müssen Leistungen bei Kinderkrankheit bei ihrer Krankenkasse beantragen. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Erkrankung Ihres Kindes belegt – derzeit ab dem ersten Tag. Dies kann sich jedoch in Zukunft ändern.

Erwähnenswert: Eltern können jetzt telefonisch eine ärztliche Bescheinigung einholen, dass sie ihr krankes Kind betreuen müssen, ohne persönlich in eine Klinik gehen zu müssen. Der Nachweis über den Bezug von Kinderkrankengeld kann bis zu fünf Tage lang erbracht werden. Das gab der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen nach einer Einigung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bekannt. Voraussetzung ist also, dass der Arzt das Kind kennt und den Anruf für legitim hält.

Vergessen Sie nicht: „Wenn das Kind eines Arbeitnehmers krank wird, sollte er sich sofort an den Arbeitgeber wenden, so als ob er selbst erkrankt wäre“, rät Oberthür.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Krankenkassen berechnen das Kinderkrankengeld auf der Grundlage des Gehalts des Arbeitnehmers. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sind dies in der Regel 90 % der Nettolohnverluste.

Wie flexibel kann der Krankenstand meines Kindes sein?

Der Krankenstand für Kinder kann auch gesondert berechnet werden. Wenn sich beispielsweise Eltern eines kranken Kindes an bestimmten Tagen mit der Betreuung ihres Kindes oder anderen Betreuungsleistungen abwechseln können, können sie den Krankenurlaub ihres Kindes nur an zwei der fünf Tage pro Woche in Anspruch nehmen.

Allerdings schrieb das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Website, dass Gesetze und Verordnungen weder individuelle Arbeitszeiten noch den Anspruch auf halbtägigen unbezahlten Urlaub vorsähen.

Ich habe meinen Kinderkrankenurlaub aufgebraucht. Kann ein anderer Elternteil den Krankenstand seines Kindes auf mich übertragen?

Ein Rechtsanspruch besteht hierauf nicht. Eine Übertragung ist jedoch möglich, wenn der Arbeitgeber des Elternteils, der das Kind krankgeschrieben hat, zustimmt.

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Quelle: www.ntv.de

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