Worum geht es im Fall vor dem Europäischen Gerichtshof?
Europäischer Gerichtshof - Was bedeutet das Schufa-Score-Urteil für Verbraucher?
Der konkrete Fall wurde vom Verwaltungsgericht Wiesbaden vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht: Einer Kundin wurde kein Kredit gewährt, weil ihr Schufa-Rating zu schlecht war. Sie beantragte bei der Schufa Einsicht in ihre Daten, erhielt jedoch nur gebrochene Werte und allgemeine Informationen zu Berechnungen. Es ist unklar, wie die Ergebnisse berechnet werden. Die Verhandlungen drehen sich daher um eine grundsätzliche Frage: Inwieweit verstößt das Scoring-Modell gegen EU-Datenschutzregeln?
Die Schufa Holding AG ist ein Privatunternehmen. Kreditauskunfteien sammeln und speichern Verbraucherdaten und erstellen auf dieser Grundlage Kreditscores. Nach eigenen Angaben liegen der Schufa Informationen zu 68 Millionen Menschen in Deutschland vor. Der Score spiegelt die Bonität einer Person wider und hat oft einen erheblichen Einfluss darauf, ob jemand einen Vertrag oder einen Kredit bekommt – wie es bei dem jeweiligen Kunden der Fall ist. Banken und Sparkassen benötigen Punkte, aber auch andere Unternehmen, die Strom- und Mobilfunkverträge anbieten.
Für Verbraucher ist es schwierig, sich einer Bewertung zu entziehen. In vielen Fällen müssen Sie vor Vertragsabschluss einer Bonitätsprüfung durch die Schufa zustimmen, damit der Vertrag unterzeichnet werden kann.
Wie hat der Europäische Gerichtshof entschieden?
Das aktuelle Scoring-Verfahren der Schufa verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – unter einer Bedingung: Das Schufa-Scoring muss zu einem entscheidenden Kriterium bei Entscheidungen von Vertragspartnern werden, etwa ob eine Bank dadurch einen Kredit gewährt. Die Richter sagten, es müsse davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis im Fall des Klägers ausschlaggebend sei. Die automatisierte Datenerfassung kann zu einer Diskriminierung von Menschen führen und ist daher illegal. Die EU-Datenschutzgrundverordnung verbietet genau diese Art der automatischen Aufzeichnung, wenn sie rechtliche Konsequenzen für den Einzelnen hat.
Der Europäische Gerichtshof hat Shufa klare Grenzen aufgezeigt. Der oben genannte Fall muss nun letztlich in Wiesbaden verhandelt werden, da sich das Urteil des EuGH ursprünglich auf europäisches Recht bezog. Allerdings verstößt das deutsche Recht voraussichtlich gegen europäisches Recht.
Was bedeutet dieses Urteil für Verbraucher?
Bis zur endgültigen Klärung wird das Urteil keine konkreten Konsequenzen haben. Es gilt jedoch als bahnbrechend, da nun der Grundstein für höhere Transparenzanforderungen gelegt wurde. Jetzt ist es an der Zeit zu erklären, wie die Datenverarbeitung funktioniert.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) bewertet dieses Urteil daher grundsätzlich positiv. „Bislang mussten Wirtschaftsauskunfteien nur sehr eingeschränkt Auskunft über ihre Scoring-Prozesse geben“, sagte Johannes Müller vom Vzbv gegenüber Capital. Das Urteil schafft nun die Grundlage für mehr Transparenz. „Verbraucher müssen nun die Logik des Programms verstehen. Das Ziel muss ein leicht verständlicher Score sein.“ Mueller glaubt, dass Unternehmen durch dieses Urteil nicht misstrauischer werden und Kundenanträge häufiger ablehnen werden.
Auch der Verein Finanzwende hält das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für richtig. Michael Möller, Verbraucherschutzexperte bei Finanzwende, sagte: „Die Macht der Schufa bricht zusammen – und es ist an der Zeit.“ Möller sagte: „Die Schufa legt nur einen Teil ihres Scoring-Verfahrens offen und verlässt sich ansonsten auf Geschäftsgeheimnisse. Das steht im Widerspruch zur versprochenen Transparenz des Unternehmens.“ beleidigend Welche Beziehung.“ Aus der Entscheidung des Gerichts geht hervor, dass es die Auffassung vertritt, dass „Geschäftsgeheimnisse“ Grenzen haben – sie berühren die Interessen der Verbraucher. "
Shufa selbst begrüßte das Urteil im Allgemeinen, da es Klarheit schaffte. Das Unternehmen erklärte jedoch in einer Erklärung, dass es vorerst keine Pläne habe, seine Geschäftspraktiken einzuschränken. Darin stellt sie die Annahme in Frage, dass Scores eine wichtige Rolle bei der Entscheidung von Firmenkunden über die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen für Verbraucher spielen. „Das überwältigende Feedback unserer Kunden ist, dass Zahlungsprognosen in Form von Schufa-Scores für sie wichtig, aber oft nicht der einzige entscheidende Faktor für einen Vertragsabschluss sind“, so die Schufa.
Wie lange kann die Schufa Einträge speichern?
Im zweiten Fall entschied der EuGH auch über die Frage, wie lange Kreditinstitute Daten in öffentlichen Verzeichnissen wie Insolvenzregistern speichern dürfen. Bisher speicherten Schufa und Co. Privatinsolvenzdaten in der Regel bis zu drei Jahre. Ob dies der Schufa möglich ist und ob sie die Daten über einen längeren Zeitraum speichern darf, muss ein Richter entscheiden. Die Antwort des Anwalts: Nein, es wäre ein Verstoß gegen die DSGVO, wenn ein privates Kreditinstitut solche Daten länger speichern würde als ein öffentliches Insolvenzregister. Der Zweck des Restschulderlasses besteht darin, dem Betroffenen wieder die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu ermöglichen; dies wird jedoch stets als negativer Faktor bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit herangezogen.
Die Schufa hatte diesen Ansatz bereits in diesem Frühjahr geändert, nachdem sich der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in einem März-Gutachten sehr kritisch zu den Aufbewahrungsfristen geäußert hatte. Die Schufa und die Privatauskunftei Creditreform haben daher die Aufbewahrungsfrist für Einträge freiwillig von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt.
Dieser Artikel wurde zuerst in Capital veröffentlicht
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Quelle: www.stern.de