Wanderer keine Entschädigung für umgestürzten Baum
Wandern im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Das Bundesgericht hat die Klage eines Mannes aus Niedersachsen abgewiesen, der beim Wandern im Harzer Hexenstieg durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt wurde. Ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg teilte am Montag mit, dass das Urteil vom März 2020 nun rechtskräftig sei.
Das Landgericht Magdeburg wies damals die Klage des Mannes gegen die Stadt Thale ab. Darüber hinaus forderte der Mann von der Stadtverwaltung eine Entschädigung in Höhe von mehr als 200.000 Euro. Nach eigenen Angaben war der Mann aus der Region Friesland im Juli 2018 mit seiner Familie auf dem Harzer Hexenstieg bei Thale unterwegs. Auf dem Weg vom Hexentanzplatz in die Stadt stürzte ein Baum auf den Mann, verletzte ihn schwer und blieb bis heute gelähmt. Das Landgericht Magdeburg entschied bereits 2020, dass das Betreten von Waldwegen auf eigene Gefahr erfolgt.
Quelle: www.dpa.com