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Wahlrecht für Ausländer: CSU kritisiert Pläne der hessischen Sozialdemokraten

Trotz der Änderungen des Wahlprogramms der Hessischen Sozialdemokratischen Partei zum Ausländerwahlrecht reißt die Kritik der CSU nicht ab. „Auch wenn die hessischen Sozialdemokraten unter der Führung von Bundesinnenministerin Nancy Feser ihren Vorschlag dahingehend korrigierten, dass sie Flüchtlingen und Nicht-EU-Ausländern nach sechs Jahren Aufenthalt das Wahlrecht bei Kommunalwahlen einräumen wollten: Das ist so.“ „Das lehne ich entschieden ab“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in München. Vor dem Wahlrecht müsse Integration, die deutsche Staatsbürgerschaft und ein klares Bekenntnis zur Grundordnung der freiheitlichen Demokratie stehen.

Am Dienstag verabschiedete die Hessische Sozialdemokratische Partei einen Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalwahlrechts für Menschen, die nicht an deutschen Wahlen teilnehmen. Ausländer aus EU-Ländern mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis wurden im Wahlprogramm korrigiert. Die Wiesbadener Partei erklärte, der Plan habe bisher festgelegt Eine Dauer von sechs Monaten war jedoch auf einen Übermittlungsfehler zurückzuführen. Die Sechsjahresfrist ist korrekt. Am 8. Oktober wählt Hessen einen neuen Landtag.

Hermann bezog ausdrücklich auch die Sozialdemokratische Partei Bayerns mit ein Die Tragweite seiner Kritik: Letzterer forderte im Wahlprogramm der Bayernwahl sogar ein „bedingungsloses Wahlrecht“ für Kommunal- und Landtagswahlen ohne deutschen Pass ab dem dritten Jahr ihres Aufenthalts. „Neben der Verwirrung in den Landtagswahlplänen der SPD wird deutlich: Die Integration in die Gesellschaft steht bei der SPD offenbar ebenso wenig im Vordergrund wie die deutsche Staatsbürgerschaft.“

Der Plan umfasste laut SPD die Der Fehler im hessischen Wahlprogramm wurde inzwischen korrigiert. Die Korrektur wurde online gestellt. Kommentare hinzugefügt, um Änderungen transparent zu machen. Dies wurde bereits von vielen Medien berichtet. Seit mehr als 30 Jahren erlaubt Deutschland Ausländern aus EU-Ländern die Teilnahme an Kommunalwahlen.

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