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Wahlprozess zum Porsche-Betriebsrat verzögert sich weiterhin

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Wahlprozess zum Porsche-Betriebsrat verzögert sich weiterhin

Der Rechtsstreit zwischen dem Zuffenhausener Autobauer Porsche um die Betriebsratswahl geht weiter. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab am Dienstag in Stuttgart kein Urteil bekannt. Mit einer Fertigstellung sei frühestens Ende Februar zu rechnen, sagte der Richter, da noch einige offene Fragen zu klären seien. Die Betriebsstruktur des von Betriebsratswahlen betroffenen Unternehmens sollte geklärt werden. Darüber hinaus bildet die Frage, welche Protokolle genauer untersucht werden, den Kontext für diese Auswahl.

Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat legen Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart ein, das die Wahl im April für ungültig erklärt hat.

Hintergrund des erstinstanzlichen Urteils des Gerichts war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Service GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantine zuständig ist, nicht wählen durften. Das Stuttgarter Gericht erklärte, die Ausübung der Mitbestimmung durch den örtlichen Betriebsrat in Leipzig sei besser und effektiver als die eines Betriebsrats in mehr als 450 Kilometern Entfernung.

Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel (z. B. Videokonferenzen) ersetzt nicht die persönliche Erreichbarkeit vor Ort und rechtfertigt daher keine abweichenden Bewertungen. Die Verantwortlichkeiten Stuttgarts gegenüber Leipzig sind in mehreren Vereinbarungen festgelegt.

Der Richter sagte in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht, die Sichtweise des Arbeitsgerichts sei zu „einseitig“. Nach Gerichtsangaben kündigte der Porsche-Betriebsrat in der mündlichen Verhandlung an, dass es künftig zu einem neuen Tarifvertrag kommen werde, demzufolge in naher Zukunft ein eigener Betriebsrat im Werk Leipzig gewählt werden soll.

Solange die Entscheidung der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist, bleibt der bestehende Betriebsrat bestehen. Mehrere Mitarbeiter nehmen an den Wahlen im März 2022 teil. Sie stellten schwerwiegende Unregelmäßigkeiten fest und argumentierten, dass Siegel an den Wahlurnen fehlten und einige Mitarbeiter zu schnell benachrichtigt wurden. Das Arbeitsgericht Stuttgart fand jedoch keine Anhaltspunkte für diese Auffassung. Es gibt keine Manipulation und keine Inkonsistenzen.

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Quelle: www.dpa.com

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