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Wahlleiter: Genügend Wahlhelfer für Volksentscheid

Auszählung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen in einem Wahllokal Stimmzettel.

Für den Berliner Klimavolksentscheid am 26. März haben sich genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeldet, obwohl die Entschädigung mit bis zu 120 Euro nur halb so hoch ist wie bei der Wiederholungswahl an diesem Sonntag. Die Bezirke hätten signalisiert, dass der Bedarf von etwa 35.000 Wahlhelfenden gedeckt werden könne, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Dienstag.

Den Volksentscheid hatte das Bündnis «Klimaneustart» mit einer Unterschriftensammlung im Rahmen eines Volksbegehrens erzwungen. Es will erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden.

Die Vorbereitungen auf die Abstimmung liefen auf Hochtouren, so Bröchler. Die Informationsbroschüre, die jeder der etwa 2,4 Millionen Wahlberechtigten neben dem Stimmzettel erhält, sei bereits gedruckt.

Sie umfasse 48 Seiten mit Informationen zur Abstimmungsfrage und dem Wortlaut des zugrundeliegenden Gesetzentwurfes der Initiative. Außerdem seien die Argumente der Initiatoren und eine Stellungnahme des Senats enthalten, der das Ziel einer Klimaneutralität bis 2030 als nicht umsetzbar eingestuft hatte. Das Abgeordnetenhaus gab keine Stellungnahme ab, so Bröchler.

Die Initiatoren des Volksentscheids hatten eine Abstimmung parallel zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar gefordert. Sie gehen davon aus, das die Wählermobilisierung in dem Fall höher gewesen wäre als bei dem gesonderten Termin im März.

Der Senat entschied jedoch anders, vor allem um die Vorbereitungen für einen ordnungsgemäßen Verlauf der Wiederholungswahl am 12. Februar nicht zu gefährden. Bröchler, der zu dem separaten Termin geraten hatte, nannte diese Entscheidung am Dienstag «absolut richtig».

Am 9. Februar steht Bröchler zufolge fest, wie viele Menschen beim Volksentscheid genau abstimmen dürfen. Ab 13. Februar, also einen Tag nach der Wiederholungswahl, sei bereits Briefwahl möglich. Unterlagen dazu könnten ab diesem Tag beantragt werden.

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