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Wahlkampfauftritt in der Türkei: Botschafter-Einladung

Der Auftritt eines türkischen Politikers hat Monate vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei für Unmut in Deutschland gesorgt. Wegen dieses Vorfalls wurde der türkische Botschafter ins Auswärtige Amt nach Berlin eingeladen. „Der Auftritt des türkischen Abgeordneten in Neuss darf sich nicht wiederholen. Hate Speech und Hate Speech haben in Deutschland nichts zu suchen“, schrieb das Auswärtige Amt am späten Montag auf Twitter.

Es wurde “eindeutig” daran erinnert, dass Auslandskampagnen im Voraus genehmigt werden müssen. „Wenn sich der türkische Vertreter nicht an die Spielregeln hält, müssen wir die Konsequenzen prüfen“, hieß es.

Um welchen Auftritt es sich dabei handelt, hat das Auswärtige Amt nicht konkretisiert. Mustafa Acikgöz, ein Abgeordneter der türkischen Regierungspartei AKP, hat am Freitag ein Video auf Twitter gepostet, in dem er den Anhängern der Partei in Deutschland seine Unterstützung für die bevorstehenden türkischen Wahlen zusagt. Parlaments- und Präsidentschaftswahlen waren ursprünglich für Juni geplant, werden aber nach Angaben des Präsidialamts auf Mai vorgezogen.

In dem Video fordern die Abgeordneten der AKP die “Ausschaltung” von Anhängern der verbotenen PKK PKK und der sogenannten Gülen-Organisation. Dem Video zufolge sagte er, dass sie in Deutschland nicht das Recht erhalten würden, wie in der Türkei zu leben. „Mit Gottes Erlaubnis werden wir sie überall auf der Welt aus den Löchern ziehen, die sie versteckt haben, und sie zerstören“, sagte er. Anhänger der PKK seien “atheistische Religionsfeinde”, und die Gülen-Organisation wolle laut Acikgöz den muslimischen Glauben bekehren und “christianisieren”. Jubelrufe aus dem Publikum sind im Video zu hören.

Die nordrhein-westfälische Landespolizei Rhein-Kresnois teilte der DPA am Dienstag mit, dass sie vier Hinweise auf den Auftritt des Politikers erhalten habe.

Seit 2017 werden ausländische Politiker drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihren Ländern verboten. Alle politischen Auftritte von Mitgliedern ausländischer Regierungen ausserhalb der Wahlkampfzeiten müssen von der Bundesregierung zehn Tage im Voraus beantragt und genehmigt werden. Unter der Herrschaft hatte die damalige Bundesregierung bereits im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums 2017 Konsequenzen aus dem umstrittenen Auftritt türkischer Politiker gezogen.

Die Türkei respektiert und hält sich an die Regeln, sagte der Sprecher des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, Ibrahim Kalin, am Samstag gegenüber Reportern.

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