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Wahlergebnisse kleinerer Parteien muss das ZDF nicht zeigen

Stimmzettel
Stimmzettelumschläge für eine Briefwahl werden aus einer Wahlurne geschüttet.

Deutsches TV 2 darf seine Wahlübertragungen der bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern weiterhin auf die Ergebnisse von Parteien mit mehr als 3 % beschränken. Die DZK muss in linearen Fernsehsendungen keine Parteiergebnisse unter drei Prozent ausweisen, wie das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag auf einen Eilantrag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz hin entschied.

Die Partei fordert eine Absenkung der Hürde auf ein Prozent und beruft sich dabei auf das Recht auf Chancengleichheit. Das Gericht stellte fest, dass die Nachwahlberichterstattung von DTV 2 auf einer „vernünftigen redaktionellen Gesamtphilosophie“ beruhte, die die Chancengleichheit berücksichtigte. Nur drei Prozent der erwarteten Wahlergebnisse dürften eine verlässliche Berichterstattung liefern. Innerhalb eines Prozents ist es mit herkömmlichen Methoden unmöglich, eine „nahezu fehlerfreie“ Prognose zu ermitteln. Darüber hinaus werden die offiziellen Endergebnisse bei „ZDFheute“ im Internet veröffentlicht.

Auf Nachfrage am Donnerstagabend sagte DF2, dass sich die Live-Übertragung am Wahlabend darauf konzentrieren werde, welche Parteien das Wahlrecht erhalten würden. Auswirkungen auf die Möglichkeit einer Regierungsbildung. „Aufgrund des Fehlerrisikos werden nur Parteien mit einem prognostizierten Wahlergebnis von mindestens drei Prozent einzeln identifiziert.“ Der DTV wies außerdem darauf hin, dass die offiziellen Endergebnisse ausführlich online auf ZDFheute.de aufbereitet werden. „Das Verwaltungsgericht Mainz hat bestätigt, dass dies angemessen ist.“

Am Mittwoch ordnete das Verwaltungsgericht Frankfurt per einstweiliger Anordnung an, dass Hessis Radio (hr) die Ergebnisse der Partei bei den Wahlen gesondert ausweisen solle Bei den Landtagswahlen am kommenden Wochenende werden mehr als 1 Prozent der Stimmen erreicht. Dies gilt nicht für Ex-ante-Prognosen und Hochrechnungen. Gegen beide Entscheidungen kann Berufung eingelegt werden. Am 8. Oktober finden in Hessen und Bayern Landtagswahlen statt.

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