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vzbv: Internetkonzerne betrügen trotz Verbot weiter

Große Internetunternehmen müssen 100 Tage lang strengere EU-Regeln einhalten. Eine Studie zeigt, dass weiterhin ein erhebliches Defizit besteht.

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Ab August 2023 ist es Anbietern sehr großer Online-Plattformen untersagt, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Designtricks, etwa durch die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege, auszunutzen. Foto.aussiedlerbote.de

Verbraucher - vzbv: Internetkonzerne betrügen trotz Verbot weiter

Hundert Tage nach Inkrafttreten des European Digital Services Act (DSA) kommen große Internetunternehmen aus den USA und China immer noch nicht den neuen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin veröffentlichte. Amazon, Booking.com, Google Shopping und YouTube verwenden immer noch illegale Designtechniken („Dark Patterns“), um Verbraucher in eine bestimmte Richtung zu lenken.

Ab August 2023 ist es Anbietern großer Online-Plattformen untersagt, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch Gestaltungstechniken auszunutzen (z. B. durch die Farbgestaltung von Buttons oder lange Klickwege). „Menschen fühlen sich durch Designtechniken auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder getäuscht“, sagte vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop. „Es ist wirklich überraschend, dass Unternehmen geltende Gesetze so hartnäckig ignorieren oder nur halbherzig durchsetzen.“

Auch bei der Transparenz der Werbestandards stellten Verbraucherschützer gravierende Mängel fest. Der vzbv erklärt, dass große Online-Plattformen dazu verpflichtet seien, verständliche und zugängliche Informationen über die Standards der Anzeigendarstellung bereitzustellen. Diese Informationen sollten direkt durch einen Klick auf die Anzeige zugänglich sein. „Bislang ist keiner der befragten Anbieter dieser Verpflichtung nachgekommen.“ Der Verband untersuchte Instagram-Anzeigen von Meta Group, Snapchat, TikTok und X/Twitter. Denn bis auf Snapchat kennzeichnen alle anderen Unternehmen Werbeinhalte als Anzeigen und nennen die jeweiligen Werbetreibenden namentlich.

Kontaktdaten „ziemlich schwer zugänglich“

Unzufrieden sind Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, wie das „Kleingedruckte“ bei den großen Internet-Playern dargestellt wird. Beispielsweise müssen Anbieter nach dem DSA ihre Kontaktdaten leicht auffindbar zur Verfügung stellen und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) transparent machen. Kontaktmöglichkeiten gibt es mittlerweile im Apple App Store sowie auf Facebook und TikTok. Allerdings sei dies aus verbraucheraktivistischer Sicht „ziemlich schwer zu erreichen“.

Der Verein bemängelte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise schwer auffindbar seien und nicht immer alle erforderlichen Informationen, etwa zum internen Beschwerdesystem, enthielten. Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps TikTok und X/Twitter überprüft – einige waren über 50 DIN A4-Seiten lang.

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Quelle: www.stern.de

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