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Vorschlag für einen ausgeweiteten Haushaltsplan - Die Behörden beabsichtigen, die Ausgaben zu erhöhen

Der vorgeschlagene Finanzplan in Milliardenhöhe für die Jahre 2025 und 2026 wurde eingereicht: Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Die Kreditaufnahme findet nur im Jahr 2026 statt.

Der vorgeschlagene Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 betrifft Milliarden Dollar
Der vorgeschlagene Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 betrifft Milliarden Dollar

- Vorschlag für einen ausgeweiteten Haushaltsplan - Die Behörden beabsichtigen, die Ausgaben zu erhöhen

Die rheinland-pfälzische Verwaltung hat ihr vorgeschlagenes Zweistufiges Budget für die kommenden zwei Jahre genehmigt. Wie aus dem Vorschlag der von Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) geführten Landesverwaltung in Mainz hervorgeht, sind für 2025 voraussichtlich 25,16 Milliarden Euro an Ausgaben eingeplant, was einem Anstieg von mehr als zehn Prozent gegenüber den aktuellen Ausgaben entspricht. Für 2026 sind die Ausgaben auf 25,45 Milliarden Euro geplant.

Im Gegensatz dazu belaufen sich die geplanten Einnahmen für 2025 auf 24,22 Milliarden Euro und für 2026 auf 25,08 Milliarden Euro. In der kommenden Periode werden keine neuen Kredite aufgenommen, sondern Reserven genutzt, während für 2026 ein Nettokredit von 363,0 Millionen Euro geplant ist.

Wie erwartet, geht der größte Teil des Budgets an das Ministerium für Bildung. Für die folgenden Jahre sind reduzierte Zuweisungen für die Ministerien für Wissenschaft, Gesundheit, Inneres, Umwelt und Wirtschaft geplant.

Nach der Entscheidung des Kabinetts wird der vorgeschlagene Zweistufenplan an den Landtag weitergeleitet, wo die Zahlen geprüft werden. Nach ausführlichen Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss liegt die endgültige Entscheidung beim Parlament als Gesetzgeber.

Das vorgeschlagene Zweistufenbudget der rheinland-pfälzischen Verwaltung für die nächsten beiden Jahre enthält ein detailliertes Budgetverfahren zur Mittelvergabe. Dieses Budgetverfahren wird vom Landtag genau geprüft, bevor es zum bindenden Haushaltsgesetz wird.

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