Prozess - Vorfall mit illegalem Feuerwerk: Verkäufer inhaftiert
Knapp zwei Jahre nach der tödlichen Explosion illegaler Böller in Hennef bei Bonn ist der Verkäufer gefährlicher Feuerwerkskörper zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am Donnerstag befand das Landgericht Berlin den 21-Jährigen wegen unerlaubten Betriebs eines Sprengstofflagers und unerlaubten Umgangs mit Sprengstoffen für schuldig.
Der Vorsitzende Richter Uwe Nötzel sagte jedoch, dass die Angeklagten nicht für den Tod eines 37-jährigen Mannes und die schweren Verletzungen eines weiteren Mannes verantwortlich seien. Als das Feuer ausbrach, wussten beide Opfer, „dass sie mit einem gefährlichen Gegenstand hantiert haben; es war eine Gefahr für sie selbst.“ Es wurde ermittelt, dass der 37-Jährige von einem Kunden des Angeklagten ein Getränk erhalten hatte Kugelbombe, von der er wusste, dass sie aus einer illegalen Quelle stammte.
Aktiver Handel mit illegalen Feuerwerkskörpern
Die Staatsanwaltschaft erhob außerdem Anklage wegen Totschlags und fahrlässiger Körperverletzung. Dem 21-Jährigen wird in sozialen Netzwerken ein aktiver illegaler Feuerwerkshandel vorgeworfen. Er verkaufte auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4, obwohl die Käufer nicht über die erforderliche Fachkenntnis verfügten. Dem Urteil zufolge lieferten die Beklagten Produkte an mehr als 100 Abnehmer.
Der 37-Jährige und ein damals 39-Jähriger feierten angeblich mit einer Gruppe Menschen Silvester, als sie von einem Bekannten eine „Kugelbombe“ erhielten. Beim Abfeuern von Böllern am Neujahrstag 2022 erlitt der 37-Jährige schwere Gesichtsverletzungen und starb. Der 39-jährige Mann wurde mit schweren Verletzungen an Armen, Beinen und Brust in eine Klinik gebracht.
Angeklagter „konnte sich so etwas nicht vorstellen“
Im März dieses Jahres entdeckte die Polizei im gemieteten Keller eines 21-Jährigen weitere 23 Kilogramm illegalen Feuerwerkskörper. Der vorbestrafte Angeklagte gab zu und erklärte, dass ihm die Konsequenzen sehr leidtun und er sich „so etwas nicht vorstellen“ könne. Er verkaufte die „Kugelbombe“, die die tödliche Verletzung verursachte, an einen Mann, der bereits mit der Pyrotechnik vertraut war.
Der Angeklagte gab außerdem weitere Vorwürfe zu, darunter die Sprengung eines Zigarettenautomaten und Drogenhandel. Die Staatsanwaltschaft forderte eine „Jugendstrafe“ von vier Jahren. Die Verteidiger beantragten Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle: www.stern.de