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Vor 33 Jahren wegen Mafia-Schutzerpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Nach 33 Jahren Schutz durch die bayerische Mafia wurde einer der Täter verurteilt. Das Landgericht Augsburg verurteilte den Italiener am Donnerstag wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der 60-jährige Angeklagte gestand seine Tat.

Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de
Im Gerichtssaal steht ein Mikrofon. Foto.aussiedlerbote.de

Amtsgericht Augsburg - Vor 33 Jahren wegen Mafia-Schutzerpressung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Nach 33 Jahren Schutz durch die bayerische Mafia wurde einer der Täter verurteilt. Das Landgericht Augsburg verurteilte den Italiener am Donnerstag wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der 60-jährige Angeklagte gestand seine Tat.

In dem Fall geht es um Erpressungsvorwürfe aus den Jahren 1989 bis 1990. Damals wurde ein Gastwirt im oberbayerischen Landsberg am Lech von mehreren Männern, darunter dem Angeklagten, bedrängt und forderte eine monatliche Schutzgebühr von 1.000 Mark (entspricht 511 Mark). EUR). ), um sein Restaurant zu bezahlen. Dem Gastwirt wurde gedroht, dass ihm sonst der „Kopf rollen“ würde und die abgeschnittenen Ohren des Kindes verpackt und ihm zugeschickt würden. Am Ende zahlte der Restaurantbesitzer 4.000 Mark.

Normalerweise verfallen diese Gebühren nach 20 Jahren. Gegen den Angeklagten wurde jedoch im Jahr 2006 ein Haftbefehl erlassen, wodurch die Verjährung unterbrochen wurde. Der Mann hatte in Italien gelebt, bevor er im vergangenen September in Deutschland aufgrund eines Haftbefehls festgenommen wurde. Anschließend wurde er mehrere Wochen lang festgehalten.

Mittlerweile lebt er bei Verwandten im Allgäu und hat dort einen Job. In Italien sagte der Mann, er sei wegen verschiedener Verbrechen zu sieben bis acht Jahren Haft verurteilt worden. Während des Verfahrens betonten alle Beteiligten, dass die Erpressung schon vor langer Zeit stattgefunden habe. „Das Verbrechen liegt vor dem Staatsanwalt, der das Plädoyer eingereicht hat“, sagte der Staatsanwalt.

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Quelle: www.stern.de

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