Volkswagen-Manager: Urlaubsansprüche sind nicht mehr unbegrenzt
Der Autobauer Volkswagen passt die Urlaubsregelungen für seine Führungskräfte an die Regelungen für Tarifbeschäftigte an. Bisher galt die Regel, dass Führungskräfte nicht im selben Jahr wie andere VW-Mitarbeiter Urlaub nehmen müssen. Sie können es auch für später auf unbestimmte Zeit speichern. Damit endet es im Jahr 2024, wie Der Spiegel am Samstag erstmals berichtete. „Die neue Betriebsordnung steht im Einklang mit den Feiertagsregelungen im Bereich der Tarifverhandlungen“, sagte ein Volkswagen-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Dazu gehört auch die Standardisierung von HR-Prozessen.
Der Urlaub dient der Entspannung und dem Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter. Führungsmitglieder übernehmen durch ihr Vorbild Verantwortung. Mit der Anpassung der Feiertagsregelungen soll diesem Vorbild Rechnung getragen werden, heißt es.
Konkret müssen Führungskräfte (einschließlich leitender Angestellter) nach den neuen Vorgaben nun auch während des Kalenderjahres Urlaub nehmen. „Bei Übertragung auf das Folgejahr können verbleibende Urlaubsansprüche bis zum 31. März des Folgejahres antragslos widerrufen werden“, sagte der Sprecher. Diese Regelung gilt auch für Tarifbeschäftigte.
Der Spiegel hat berichtet, dass einzelne Volkswagen-Führungskräfte nach früheren Regelungen mehrere Monate Urlaubsansprüche angesammelt haben. Für Volkswagen ist diese unendliche Übertragbarkeit von Resturlauben ärgerlich. Denn Arbeitgeber müssen darauf vorbereitet sein, wenn der Resturlaub in das nächste Jahr übergeht.
Europas größter Autobauer setzt derzeit einen milliardenschweren Sparplan um. Vorstandsvorsitzender Oliver Blume hat für den Sommer neue Renditeziele für alle Marken der Gruppe festgelegt, die durch Einsparungen und erhöhte Umsatzmöglichkeiten erreicht werden sollen. Auch bei Volkswagen ist von Entlassungen die Rede.
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Quelle: www.dpa.com