Weil er in einem Magazin seines eigenen Verlags Volksverhetzung betrieb und Propaganda verfassungswidriger Organisationen verbreitete, hat das Landgericht Dortmund einen Mann zu Recht verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige dritte Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach Angaben vom Dienstag die Revision des Angeklagten. Es habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben (Az. 3 StR 215/23). Das Dortmunder Gericht hatte ihn im Februar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Der Mann, der auch Herausgeber und Chefredakteur der Zeitschrift ist, hatte der Mitteilung zufolge in einer Buchbesprechung gegen männliche Asylbewerber im wehrfähigen Alter gehetzt und ihnen pauschal gewalttätige Sexualverbrechen an deutschen Frauen unterstellt. So habe er Hass gegen diese Gruppe junger Männer geschürt.
Der Verfasser eines anderen Beitrages habe unter anderem einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff und den Aufbau eines hierauf beruhenden Staatssystems propagiert, hieß es. In einem weiteren Beitrag sei aktiv zum Sturz der Demokratie und der Errichtung eines Staates nach dem Prinzip «Blut und Boden» aufgerufen worden.