zum Inhalt

Volksbefragung „Rettet die Hamburger Grünen“ ist inakzeptabel

Eine Volksinitiative will die Bebauung großer Grün- und Agrarflächen in Hamburg verbieten. Der Senat hielt den Antrag für rechtswidrig. Das Hamburger Verfassungsgericht hat nun sein Urteil gefällt.

Die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Birgit Voß Kühler (M) verkündete das....aussiedlerbote.de
Die Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Birgit Voß Kühler (M) verkündete das Zulässigkeitsurteil des Bürgerentscheids „Hamburgs Grün retten – jetzt das Klima schützen!“ Foto.aussiedlerbote.de

Verfassungsgericht - Volksbefragung „Rettet die Hamburger Grünen“ ist inakzeptabel

Ein Volksentscheid „Hamburg grün retten – jetzt das Klima schützen!“ ist inakzeptabel. Das Hamburger Verfassungsgericht hat am Freitag einer Klage des rot-grünen Hamburger Senats gegen den Bürgerentscheid stattgegeben. Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkuhler sagte, die Richter hätten einstimmig entschieden, dass der Volksentscheid „nicht durchgeführt werden könne“, da er nicht im Einklang mit übergeordnetem Recht stehe.

Die Initiative will sicherstellen, dass in Hamburgs großen Grün- und Agrarflächen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Voß Kühler sagte, ihr Ziel sei es, bestimmte Klauseln in künftigen Bebauungsplänen für das Hamburger Stadtgebiet generell auszuschließen, die „mit dem bundesrechtlichen Rahmen der Bauleitplanung unvereinbar“ seien. Das Gericht entschied, dass bei der Flächennutzungsplanung alle privaten und öffentlichen Interessen angemessen abgewogen werden müssen. Andererseits wird die Umsetzung des Trägerentwurfs zwangsläufig dazu führen, dass der Schutz der Hamburger Grün- und Agrarflächen Vorrang vor anderen Belangen hat.

Michael Schilling, Mitbegründer der Aktion „Rettet die Hamburger Grünen“, äußerte sein Bedauern über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. „Gerade im Kontext des dringend notwendigen Klimaschutzes und wenn solche großflächigen Grünflächenschließungen nicht mehr erlaubt sind, ist das natürlich eine sehr schwerwiegende und negative Entscheidung“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur nach der Urteilsverkündung. Bekannt geben.

Die Initiative zum Schutz großer Grünflächen und Agrarflächen vor Bebauung wurde Ende 2021 ins Leben gerufen und verfügt über mehr als 10.000 gültige Unterschriften. Da die Bürger noch keine Entscheidung im Sinne der Volksinitiative getroffen haben, beantragten die Initiatoren die Durchführung des nächsten Schritts im Volksgesetzgebungsverfahren – Volksbefragung im Mai 2022. Der Senat zog daraufhin vor Gericht.

Website der Initiative

Lesen Sie auch:

Quelle: www.stern.de

Kommentare

Aktuelles