Sachsen-Anhalts Behörden lehnten im vergangenen Jahr laut einer Umfrage des Weißen Rings mehr als die Hälfte der Entschädigungsanträge von Gewaltopfern ab. Im Jahr 2022 wurden 85 der bundesweit 162 abgeschlossenen Anträge abgelehnt. Dies entspricht rund 52,5 %. Im Jahr 2021 wurden 53,7 % der abgeschlossenen Anträge abgelehnt.
In Deutschland wurden rund 47,3 % der Anträge abgelehnt, „sogar mehr als das Rekord-Negativwachstum im Jahr 2021“, sagte die Organisation. Damals wurden 46,6 % der Anträge abgelehnt.
White Ring nannte es einen „historischen Tiefpunkt“. Damit wird knapp über ein Viertel der Anträge im Jahr 2022 bewilligt. Die übrigen Fälle wurden aus „anderen Gründen“ eingestellt. Diese Situation kann eintreten, wenn der Antrag zurückgezogen wird, der Antragsteller verstirbt oder das Verfahren in ein anderes Bundesland verlagert wird.
Bianca Biwer, Bundesgeschäftsführerin des Weißen Rings, bezeichnete die Zahlen als „tragisch“. „Jedes Jahr veröffentlichen wir die neuesten Zahlen zur Opferentschädigung, und jedes Jahr fordern wir Verbesserungen in der Bundes- und Landespolitik – aber wir müssen im Folgejahr regelmäßig über neue Negativrekorde berichten.“
Der vorsätzlich gewalttätig ist In Deutschland haben Opfer einer Tat und die dadurch einen gesundheitlichen Schaden erleiden Anspruch auf Opferentschädigung. Ziel sei es, den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Maßnahmen entgegenzuwirken, schrieb das Bundessozialministerium.