zum Inhalt

Viele Kreditnehmer müssen Miete zahlen

Empfänger von Staatsgeldern erhalten nur eine Erstattung ihrer Livingkosten bis zu einer vernünftigen Obergrenze.

Viele Arbeitslosenhilfeempfänger müssen zur Miete und Heizungskosten beitragen.
Viele Arbeitslosenhilfeempfänger müssen zur Miete und Heizungskosten beitragen.

- Viele Kreditnehmer müssen Miete zahlen

Jeder siebte Empfänger von Arbeitslosengeld in Niedersachsen und jeder dreizehnte in Bremen hatte letzten Jahr nicht die vollständige Deckung seiner Wohnkosten erhalten. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken im Bundestag.

In beiden Bundesländern mussten sie mehr aus eigener Tasche beisteuern als der nationale Durchschnitt: Die sogenannte Wohnkostenlücke lag bundesweit bei rund 103 Euro, in Niedersachsen bei 107 Euro und in Bremen bei 105 Euro.

Kritik an den Vergleichswerten

Die Kosten für Miete und Heizung werden für Arbeitslosengeldempfänger vom Staat übernommen, aber nur, wenn die Wohnung als angemessen gilt. Wohnraum und Miethöhe werden von den Gemeinden nach regional verschiedenen Vergleichswerten festgelegt.

Die festgelegten Mietgrenzen werden von vielen sozialen Verbänden als unrealistisch angesehen, da betroffene Personen oft keine Möglichkeit haben, eine günstigere Wohnung zu finden. Dann fehlt das Geld, das eigentlich in die Wohnung fließen sollte, für den Einkauf von Nahrungsmitteln, Kleidung oder Bildungsausgaben.

Niedersachsen besonders betroffen

Der höchste Anteil von Haushalten, die mit Arbeitslosengeld für Wohnen zahlen müssen, lag in Rheinland-Pfalz (17 Prozent), Baden-Württemberg (15 Prozent), Saarland (14,5 Prozent) und Niedersachsen (14 Prozent). In Bremen lag der Anteil bei 7,7 Prozent.

Die Osnabrücker Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek kritisierte, dass die Wohnkostenlücke trotz der Einführung einer Wartefrist im vergangenen Jahr sogar noch größer geworden sei. Für neue Arbeitslosengeldempfänger wird die kalte Miete für ein Jahr nicht auf Angemessenheit geprüft, sondern vollständig übernommen.

Höhere Kostengrenzen gefordert

Langzeitempfindliche wie alleinerziehende Eltern, pflegende Angehörige und Aufstocker seien alleine gelassen worden und müssten weiterhin den Unterschied aus der Standardrate aufbringen, sagte Reichinnek. "Das finde ich unerträglich." Die Kostengrenzen müssten erhöht werden, damit Miete und Heizung bezahlt werden können.

Der Bundesparlament sollte die Kritik der sozialen Verbände und politischer Figuren wie Heidi Reichinnek berücksichtigen, die der Meinung sind, dass die aktuellen festgelegten Mietgrenzen unrealistisch sind und zu einer Unfähigkeit führen, grundlegende Ausgaben wie Nahrungsmittel und Kleidung zu bestreiten. Die unerschwinglichen Wohnkostenlücken, insbesondere in Niedersachsen, müssen durch eine Erhöhung der von den Gemeinden festgelegten Kostengrenzen angegangen werden.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles