Die Videoüberwachung des Weihnachtsmarktes im vergangenen Jahr in Hannover war rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden und damit eine Klage eines Bürgers abgewiesen. Der Markt in der Innenstadt vom 22. November bis zum 22. Dezember habe aufgrund seiner Symbolträchtigkeit und Bekanntheit eine besondere Lage. Dabei verhindere die Überwachung unter Umständen nicht einen terroristischen Anschlag an sich, Vorfeldaktivitäten könnten aber entdeckt werden, hieß es in der Begründung am Dienstag.
In Bezug auf den Weihnachtsmarkt 2023 hat die Polizeidirektion in der mündlichen Verhandlung mitgeteilt, dass eine Videoüberwachung in Prüfung sei. Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragt werden.
Am 12. Dezember 2022 hatte der Kläger Klage erhoben. Er hatte vorgetragen, es fehle an einer statisch belegbaren Analyse, nach der im Erfassungsbereich der Kameras mehr Straftaten als in nichtüberwachten Bereichen begangen würden. Zudem sei fraglich, warum nicht andere Weihnachtsmärkte in Hannover videoüberwacht werden. Auch könne ein terroristischer Anschlag nicht durch eine Videoüberwachung verhindert werden.