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VGH verbietet mehrere Slogans von pro-palästinensischen Demonstrationen

Welche Slogans können bei Kundgebungen im Zusammenhang mit Konflikten im Nahen Osten verwendet werden? Hierzu hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

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Ein Junge hält während einer pro-palästinensischen Demonstration in der Frankfurter Innenstadt eine palästinensische Flagge. Foto.aussiedlerbote.de

Verwaltungsgerichtshof - VGH verbietet mehrere Slogans von pro-palästinensischen Demonstrationen

Das Hessische Landesverwaltungsgericht hat bestimmte Parolen, die zur Zerstörung Israels aufrufen, an diesem Samstag von einer pro-palästinensischen Kundgebung in Frankfurt verboten. Bewerber für Demonstrationen müssen den Slogan „Vom Fluss zum Meer“ vermeiden, wie der VGH am Samstag mitteilte. Der VGH hob daher ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf. Die Berufung der Stadt Frankfurt hatte teilweise Erfolg. (AZ: 2 B 1715/23)

Als Begründung führte der Zweite Senat an, dass die Forderung nach einer „Zerstörung Israels“ eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit darstelle. Das Gericht entschied, dass insbesondere die lautstarke Propaganda für die Zerstörung des Staates Israel eine erhebliche Bereitschaft zur Gewaltanwendung zeige und dass ihr Inhalt auf Aggression und Rechtsverstöße abziele.

Die Stadt Frankfurt hat den Slogan „Vom Fluss zum Meer“ zu Recht verboten. Laut einer Anordnung des Bundesinnenministeriums vom 2. November ist die Verwendung des Slogans als Symbol der Hamas verboten. Damals hatte das Ministerium Hamas-Aktivitäten verboten.

Der Slogan „River to Sea“ stammt aus den 1960er Jahren. Es wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) verwendet, um ihren Wunsch nach einem einzigen Staat auszudrücken, der sich vom Jordan bis zum Mittelmeer erstreckt und auch israelisches Territorium umfasst.

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Quelle: www.stern.de

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