- Verzögerungen bei der Meldung des neuen Tier-Logo
In Vorbereitung auf das künftige Tierhaltungslogo für Fleisch gibt es in Sachsen-Anhalt noch ein Hindernis bei der Umsetzung. Bis zum 1. August sollten Schweinemastbetriebe ihre Stallformen melden, wie es das Gesetz vorschreibt. Allerdings werden die Bedingungen für die Abgabe dieser Meldungen in Sachsen-Anhalt noch geschaffen, wie das Ministerium für Landwirtschaft auf Anfrage bestätigte.
Allerdings wird dies keine Auswirkungen auf Tierhalter haben, wie mitgeteilt wurde. Die Umsetzung ist in der Endphase. In einer Liste des Bundesministeriums für Landwirtschaft fehlen noch die zuständigen Stellen für Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen und Hessen.
Das Gesetz schreibt vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung von inländischen Produkten Pflicht wird. Sie soll mit Schweinefleisch in Supermärkten beginnen.
Geplant ist ein System mit fünf Kategorien, wenn Ferkel an die Mast übergeben werden. Es beginnt mit der Stallform "Stall" mit den gesetzlichen Mindestbedingungen. Die Stufe "Stall+Freiland" bietet 12,5 Prozent mehr Platz, "Frischluftstall" ermöglicht den Kontakt mit der Außenklimate. Hinzu kommen die Stufen "Weide/Freiland" und "Bio". Seit 2019 haben Supermärkte bereits ein weit verbreitetes freiwilliges Labeling der Ketten mit der Aufschrift "Stallform" für die Lebensbedingungen der Tiere, das Rindfleisch, Schweinefleisch und Geflügel umfasst.
Obwohl es eine Verzögerung bei der Umsetzung des Stallmelde systems für Schweinemastbetriebe in Sachsen-Anhalt gibt, ist es wichtig zu beachten, dass dies die Lebensmittel selbst nicht betrifft. Die Kennzeichnung von inländischen Produkten, einschließlich Schweinefleisch, soll wie geplant in Supermärkten ab August 2025 beginnen und erfordert, dass Lebensmittel den neuen Stallkategorien entsprechen.