Verwaltungsgericht stellt Verfahren zu Stuttgart 21 ein
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat zwei Klagen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Das teilte das Mannheimer Gericht am Mittwoch mit. In beiden Klagen ging es um die Brandbekämpfung in den Tunneln des Projekts. Nach Angaben des Gerichts wollten die Kläger mit der einen Klage eine Verbesserung des Brandschutzes in mehreren Tunneln erreichen, während die andere darauf abzielte, Detailänderungen am Entrauchungskonzept für den Feldtunnel zu verhindern.
Der VGH teilte mit, dass die Gründe für das Urteil noch nicht klar sind. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das Gericht nicht zugelassen. Allerdings können die Kläger dagegen Beschwerde einlegen.
Das Bahnprojekt steht seit vielen Jahren im Fokus des Gerichts. Derzeit streiten die Bahn und die Projektpartner vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht darüber, wer die milliardenschweren Mehrkosten des Projekts zu tragen hat. Der Prozess wird Anfang Dezember fortgesetzt.
Quelle: www.dpa.com