Drei Jahre nach der vorübergehenden Schließung des Schlachtbetriebs Tönnies in der ersten Corona-Welle beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Minden am Dienstag (9.00 Uhr) mit dem Fall. Der Kreis Gütersloh hatte Deutschlands größten Fleischverarbeitungsbetrieb in Rheda-Wiedenbrück im Frühjahr und Sommer 2020 aus Infektionsschutzgründen für ein paar Wochen die Arbeit untersagt. Im Kreis waren die Corona-Zahlen in die Höhe geschossen. Vor der mündlichen Verhandlung betont das Tönnies-Management im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, dass es bei der Klage nicht um die Schließungsverfügung generell gehe.
Tönnies will vom Gericht vielmehr klären lassen, ob von der Schließung auch eine Logistik-Tochter betroffen war. Deren Lastwagen waren während der Schließung weiterhin unterwegs und hatten auch Waren transportiert, die laut Tönnies nichts mit dem Schlachthof in Ostwestfalen zu tun hatten.