- Verurteilung wegen versuchten Mordes mit einem Schneidwerkzeug, unterworfen einer Probezeit.
Zur Rechenschaft gezogen nach einem Cuttermesser-Attacke
Ein 40-jähriger Pole wurde vom Landgericht Hamburg wegen eines versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Pressestelle des Gerichts teilte mit, dass der Angeklagte schuldig gesprochen wurde. Das Gericht folgte der Verteidigung, die um Milde gebeten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Bewährungsstrafen sind nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Zunächst war der 40-Jährige freigesprochen worden.
Behaupteter Vorfall
Der Angeklagte soll am 31. Dezember 2020 in der Hausbruchdistrikt versucht haben, einen anderen Mann im Hals mit einem Cuttermesser zu erstechen. Der 25-jährige Mann konnte jedoch ausweichen und die Hand des Angeklagten festhalten. Der Verletzte hatte eine vier Zentimeter lange Wunde am Kinn.
Der Angeklagte gestand die Tat während des neuen Prozesses, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einer schriftlichen Erklärung gab er an, in einem wütenden Zustand gehandelt zu haben, was er heute nicht mehr verstehe.
Urteil in erster Instanz
Im ersten Prozess im Dezember 2022 wurde der Angeklagte vom Landgericht freigesprochen, da seine Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte. Ein psychiatrischer Gutachter testified in court that due to drug and alcohol consumption, the accused might have thought evil intentions were coming from his opponent. The defendant himself claimed he could not recall the sequence of events.
Upon appeal by the Prosecutor General's Office, the Federal Court of Justice reversed the verdict and ordered a new trial. The latest verdict of the Regional Court can still be challenged in a higher court.
The box cutter attack was classified as a crime due to its violent nature and potential to cause serious harm. The defendant's confession during the retrial acknowledged his involvement in the crime.