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Verurteilter Straftäter flieht aus der Sicherungsverwahrung

Ein 57-jähriger Mann saß wegen Körperverletzung und Vergewaltigung fünf Jahre im Gefängnis. Er befand sich seit 2015 in Sicherungsverwahrung. Bei einem nächtlichen Ausflug gelang ihm die Flucht.

Ein Straftäter ist aus der Sicherungsverwahrung geflohen und befindet sich auf der Flucht...
Ein Straftäter ist aus der Sicherungsverwahrung geflohen und befindet sich auf der Flucht (Abbildung).

Verbrechen - Verurteilter Straftäter flieht aus der Sicherungsverwahrung

Ein Verurteilter hat sich während einer überwachten Ausgangsmöglichkeit in Berlin aus der Vorbehütung entkommen.

Der Mann war seit Samstag Abend um 17:25 Uhr auf der Flucht, wie die Senatsverwaltung Justiz angibt. Wie er entkommen ist, wird derzeit untersucht. Der 57-Jährige soll während dieser Zeit seiner Mutter in Berlin-Neukölln besucht haben, wie Ermittlungen ergaben. Zwei Justizbeamten begleiteten ihn, wie herausgefunden.

Der Mann wurde vom Senat zu fünf Jahren Haft verurteilt, wegen Körperverletzung und Vergewaltigung, wie die Senatsverwaltung mitteilte. Er hatte seine Strafe 2015 bereits verbüßt. Seitdem war er in Vorbehaltshaft in JVA Tegel. Die Senatsverwaltung erklärte, er habe regelmäßig aus dieser Anstalt ausgeschieden. "Die 42 Ausgänge insgesamt gingen ohne Probleme," fügte die Senatsverwaltung hinzu.

Unterschiedlich von der Haft ist die Vorbehaltshaft keine Strafe. Ihr Zweck ist, der Öffentlichkeit vor gefährlichen Entlassenen Schutz zu bieten, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. Die Bedingungen in der Vorbehaltshaft müssen deshalb deutlich besser als in der Haft sein. Es muss auch ein umfassenderes Angebot an Therapien geben.

  1. Aufgrund der Flucht nehmen die Behörden Überlegungen auf, striktere Maßnahmen für Vorbehaltshaftinsassen in Deutschland einzuführen, um weitere Vorfälle zu verhindern.
  2. Der Manns Flucht aus der Vorbehaltshaft in Berlin hat Besorgnis erregt über die Wirksamkeit der Vorbehaltshaft als Methode, kriminelle Verbrechen zu verhindern.
  3. Der Berliner Staatsanwalt prüft, ob der entflohene Verbrecher wegen eines neuen strafbaren Vergehens angeklagt werden kann, nachdem er gefasst wurde.
  4. Das deutsche Gerichtssystem steht nach dem Vorfall unter Beobachtung, wobei Kritiker argumentieren, dass das aktuelle Vorbehaltshaftsystem nicht ausreichend dazu beiträgt, die Öffentlichkeit zu schützen.

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