zum Inhalt

Verurteilt wegen Vernachlässigung der Beförderung, (Name) Hipp

Es ist ungenau zu behaupten, dass Kinder siebenmal so viel Vitamin D benötigen wie Erwachsene, was den Bayerischen Babynahrungshersteller zwingt, seine Werbestrategie zu überarbeiten.

Kinder benötigen etwa siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene, laut der Marketingstrategie von...
Kinder benötigen etwa siebenmal mehr Vitamin D als Erwachsene, laut der Marketingstrategie von Hipp, wie in diesem ilustrativen Bild dargestellt.

- Verurteilt wegen Vernachlässigung der Beförderung, (Name) Hipp

Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat dem Babyfood-Hersteller Hipp untersagt, irreführende Marketingstrategien zu verwenden. Der vzbv, der Bund der Verbraucherorganisationen, hatte Beschwerde eingelegt, die das Gericht bestätigte und nicht anfechtbar ist.

Das familiengeführte Unternehmen hatte seine Säuglingsnahrung mit der Behauptung angepriesen, "Dein Kind benötigt 7 Mal mehr Vitamin D als ein Erwachsener". Die Kleingedruckte auf der Produktverpackung enthüllte jedoch nur diesen Anspruch im Verhältnis zum Gewicht pro Kilogramm. In digitalen Werbeanzeigen war diese Klarstellung hinter einem Klick-Button versteckt.

Das Gericht befand, dass diese Klarstellung unzureichend war. Eine wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs besagt, dass die Gesamtwirkung der Werbung entscheidend ist. Die Behauptung, dass ein Kind siebenmal mehr Vitamin D benötigt als ein Erwachslener und dass die beworbene Milch diesen angeblichen erhöhten Bedarf deckt, ist unbegründet.

Das Oberlandesgericht in München hatte die Beschwerde des vzbv im Jahr 2020 unterstützt. Das OLG hatte initially die Berufung in einer ersten Verhandlung im Jahr 2021 abgelehnt und sich für Hipp entschieden. Dennoch hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und den Fall zurück an das OLG verwiesen, das nun seine Entscheidung revidiert und Hipp angewiesen hat, die Werbung einzustellen. Hipp verletzt damit die EU-Verordnung, die besagt, dass Ernährungsansprüche nicht falsch, irreführend oder missverständlich sein dürfen.

Zunächst hatte Hipp keine Stellungnahme abgegeben. Laut vzbv hat das Unternehmen die umstrittenen Abschnitte auf seiner Website inzwischen korrigiert. Der Verband überprüft nun, ob auch die Aussage auf der Verpackung geändert wurde.

Die Entscheidung des Regionalgerichts in München verlangte, dass Hipp notwendige Änderungen an der Verpackung seiner Säuglingsnahrung vornimmt. Der umstrittene Anspruch bezüglich des Vitamin D-Bedarfs wurde als falsch, irreführend oder missverständlich eingestuft und verstößt damit gegen EU-Vorschriften.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles