Verteidiger im Sektenmordprozess legen Berufung ein
Die Verteidiger eines mutmaßlichen Sektenführers legen Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt im Fall der Ermordung eines kleinen Jungen im Jahr 1988 ein. Infolgedessen werde das Bundesgericht den Fall erneut verhandeln, sagte ein Sprecher des Bundesgerichts am Freitag. Die Erfahrung zeigt, dass es mindestens mehrere Monate dauert, bis eine Entscheidung getroffen wird.
Letzte Woche wurde der 76-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei dem Opfer handelte es sich um den vierjährigen Sohn eines Sektenmitglieds, der vor 35 Jahren in einem Sack erstickte. Lange Zeit gingen die Behörden davon aus, dass es sich um einen Unfall handelte.
Das Landgericht Hanau hatte sie vor drei Jahren wegen Mordes verurteilt, und nachdem ihre Anwälte Berufung eingelegt hatten, verwies das Bundesgericht den Fall zur neuen Verhandlung an das Landgericht Frankfurt. Dort stand sie mehr als sechs Monate lang vor Gericht.
Auch gegen das Urteil der Mutter des kleinen Jungen läuft Berufung; das Amtsgericht Hanau sprach sie vom Mord frei.
Quelle: www.dpa.com